Friesischer Klootschießer Verband e.V. Fach 6a

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Friesischer Klootschießer Verband e.V.

Fach 6a

- Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln -

Klootschießerlandesverband Oldenburg e.V.

Landes - Klootschießer - Verband Ostfriesland e.V.

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Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln

Inhaltsverzeichnis

Es wurde für die folgenden Ausführungen aus Vereinfachungsgründen jeweils die männliche

Form gewählt. Sie gilt für die weibliche Form entsprechend.

Grundsätze

I. Allgemeines zur Wettkampfdurchführung

1. Reihenfolge / Auswechseln von Spielern

2. Wettkampfabbruch

3. Spielgemeinschaften

4. Gemischte Gruppen

5. Doppelstart

6. Wettkampfgerät / Kontrolle

7. Boßelkugeln / Beschaffenheit

8. Sportgeräte / Boßel

9. Anlauf, Abwurf und Wettkampffortführung

10. Gültigkeit der Würfe

11. Unstimmigkeiten / Schiedsgericht

II. Überregionaler Spielbetrieb

12. Überregionaler Spielbetrieb

13. Gruppen- / Mannschaftsstärke beim Straßenboßeln

14. Gruppenführer

15. Allgemeingültiges zu den Wettkampfstrecken

16. Startzeiten / Wettkampfbeginn

17. Absagen eines Wettkampfes

18. Teilnahme mit mehreren Mannschaften

19. Teilnahme von Spielgemeinschaften

20. Antreten nicht vollzähliger Mannschaft im Punkspielbetrieb (Nichterscheinen)

21. Spielbericht

22. Wettkampfwertung

23. Protest / Schiedsgericht bei der Punktrunde

24. Tabellenwertung

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III. FKV - Meisterschaften

25. FKV - Mannschaftsmeisterschaften

26. FKV - Einzelmeisterschaften

27. Ranglistenwerfen

28. Bahnabnahme

29. Antreten nicht vollständiger Mannschaften (Nichterscheinen bei FKVMeisterschaften)

30. Siegerehrung

31. Siegerauszeichnung

IV. FKV - Organisation, Passstelle / Passpflicht

32. Wettkampfjahr

33. Wettkampfart

34. Altersklassen

35. Passstelle

36. Anmeldung

37. Spielerwechsel / Spielberechtigung

V. Inkrafttreten / Geltung

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Grundsätze

Wichtig: Erst kommt der Straßenverkehr, dann der Boßelsport.

Die Verkehrssicherheit hat absoluten Vorrang.

Die Straßengenehmigungen sind zu beachten!

I. Allgemeines zur Wettkampfdurchführung

1. Reihenfolge / Auswechslung von Spielern

Während des gesamten Wettkampfes muss die festgelegte Reihenfolge der eingesetzten

Werfer eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Reihenfolge wird jeder ausgelassene

Wurf als geworfen gewertet. Der ausgeführte Wurf behält seine Gültigkeit.

Die Mannschaft kann jederzeit Ersatzwerfer einwechseln. Wie die Mannschaft wechselt,

bleibt ihr überlassen - z. B. alle Werfer in eine Gruppe oder 1 Werfer in jeder Gruppe (Anzahl

siehe 2a).

Ein Ersatzwerfer kann nur den Platz eines ausgeschiedenen Werfers einnehmen. Eine

zeitliche Verzögerung darf durch das Auswechseln nicht erfolgen.

Ist das Auswechselkontingent erschöpft und weitere Werfer fallen aus (z.B. wegen Verletzung),

muss die betreffende Mannschaft / Gruppe reduziert (z.B. 3 Werfer gegen 4 Werfer)

weiter werfen. Ein verletzter Werfer darf nach einer "Behandlungsphase" wieder eingesetzt

werden.

Die nicht absolvierten Würfe werden der "reduziert" werfenden Gruppe mit jeweils einem

Wurf (gilt als geworfen) belastet.

Ein ausgewechselter Werfer darf im laufenden Wettkampf nicht wieder eingesetzt werden.

2. Wettkampfabbruch

Wird ein Wettkampf abgebrochen (Witterungsbedingungen, Unfall u.a.), erfolgt eine Neuansetzung

des Wettkampfes. Das Ergebnis des abgebrochenen Wettkampfes zum Zeitpunkt

des Abbruchs wird nicht gewertet, unabhängig davon, wie weit der Wettkampf "fortgeschritten"

ist.

3. Spielgemeinschaften

Spielgemeinschaften (SG) von zwei Vereinen oberhalb der Kreisebene sind zugelassen

in allen männlichen und weiblichen Jugendklassen sowie den Altersklassen Männer IV - V

und Frauen III - IV.

Die SG sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung zur Bildung einer SG wird zeitlich

auf 1 Wettkampfjahr befristet.

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4. Gemischte Gruppen

Männliche / weibliche Mischgruppen sind oberhalb der Kreisebene nicht erlaubt, ausgenommen

alle Jugendklassen bei Mannschaftsmeisterschaften.

Eine gemischte Gruppe wird unabhängig von der Verhältniszahl "weiblich" / "männlich"

den männlichen Klassen zugeordnet.

5. Doppelstarts

Doppelstarts oberhalb der Kreisebene sind nicht erlaubt. Ein Einsatz auf Kreisebene ist

bei Doppelstarts nicht zu berücksichtigen.

Ein Spieltag ist der Kalendertag, an dem er laut Spielplan angesetzt ist. Vorgeholte oder

nachgeholte Wettkämpfe zählen zu dem Spieltag des ursprünglichen Spieltages laut

Spielplan. Ein Jugendwerfer kann außerhalb seiner Mannschaft, auch innerhalb einer Woche,

in einer Erwachsenenmannschaft der Frauen I und Männer I ohne Nachteil eingesetzt

werden.

6. Wettkampfgerät / Kontrolle

Alle eingesetzten Wettkampf- / Sportgeräte haben den Richtlinien des FKV zu entsprechen

und sind zu kontrollieren. Die Kontrolle erfolgt nach Maßgabe der Wettkampfleitung.

Eine Maßkontrolle der eingesetzten Kugel steht dem Gegner vor, während und nach dem

Wettkampf zu.

7. Boßelkugeln / Beschaffenheit

a) Das Sportgerät Kunststoffboßel (sogen. Holzkugel) besteht aus Duroplast mit Baumwollgewebeverstärkt

(Hartgewebe). Die Boßel müssen schwarz sein.

b) Das Sportgerät Gummiboßel ist eine aus Kautschukmischung auf Basis Natur – und

Butadienkautschuk mit Füll - und Hilfsmitteln. Die Farbe ist rot (RAL 3018). Die Boßel

müssen mit einem "FKV 4-Punkt - Emblem" versehen sein, für das Markenschutz besteht.

c) Eisenkugeln müssen mit „28“ bzw. 280Z gekennzeichnet sein.Gewicht: 800 g ( +/- 6 g)

Die Embleme müssen gut lesbar sein. Manipulationen an Boßel werden durch das zuständige

Sportgericht geahndet.

8. Sportgeräte / Boßel

Straßenboßeln Durchmesser Durchmesser Durchmesser

Altersgruppe Altersklasse Kunststoffkugeln Gummikugeln Eisenkugeln

weibl. / männl. Jugend F 8,0 cm *********** ************

weibl. / männl. Jugend E 9,0 cm *********** ************

weibl. / männl. Jugend C / D 10,0 cm 9,5 cm 5,8 cm

weibl. / männl. Jugend A / B 11,0 cm 10,5 cm 5,8 cm

Frauen I - IV 11,0 cm 10,5 cm 5,8 cm

Männer I - III 12,0 cm 10,5 cm 5,8 cm

Männer IV + V 11,0 cm 10,5 cm 5,8 cm

Die Toleranz für Kunststoff - und Gummikugeln beträgt +/- 2 mm.

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Die Messung erfolgt ausschließlich mit vom Friesischen Klootschießer Verband e.V. zur

Verfügung zu stellenden Messlehren.

9. Anlauf, Abwurf und Wettkampffortführung

a. Jede Mannschaft bzw. jeder Teilnehmer ist für die Bereitstellung ihrer / seiner Boßel

und eines Boßelsuchers verantwortlich. Die Boßel sind auf Verlangen dem gegnerischen

Gruppenführer vorzuzeigen. Gleiches gilt für eingewechselte Boßel. Ausgewechselte

Boßel dürfen im gleichen Wettkampf nicht wieder eingesetzt werden.

Bei Mannschaftswerfen ist pro Gruppe eine Ersatzboßel mitzuführen. Jede Gruppe darf

jeweils nur eine Boßel bzw. Ersatzboßel einsetzen. Bei Verlust der Boßel und der Ersatzboßel

ist der Einsatz weiterer Ersatzboßel, auch der bereits ausgewechselten Boßel,

erlaubt. Weitere Ersatzkugeln hat bei Verlust der Gastgeber zu überlassen.

Verlorene Boßelkugeln sind während eines Wettkampfes nach ca. 15 Minuten zu ersetzen.

b. Es gilt der Boßelwurf. Der sog. Flüchterschlag (Ausnahme Eisenkugel) ist nicht

erlaubt.

c. Der gastgebende Verein wirft an.

Nach den Anwürfen beim Start erfolgen die weiteren Abwürfe an den Stellen, wo die Kugeln

die größte Weite erreicht haben, im rechten Winkel zur Wurfstrecke. Der zurückliegende

Werfer wirft zuerst. Wirft der vorne liegende Werfer zuerst, ist dessen Wurf ungültig.

Die Boßel " kommt " zum Abwurfpunkt zurück. Die Werferreihenfolge wird mit dem

nachfolgenden Werfer fortgesetzt.

Anlaufbeginn, Anlauf und Abwurf müssen auf der sichtbaren Fahrbahn erfolgen, die der

Wurfstrecke entspricht. Die Boßel muss in Wurfrichtung (Straßenführung) geworfen werden.

Die Boßel wird rechtwinklig zur Straßenführung aufgenommen (Ausnahme

Peilpunktkurven).

In einer Kurve mit Gabelung (abzweigenden Straßen, Wegen, Plätzen und Einfahrten

sowie parallel daneben verlaufenden Straßen) muss und in einer engen Kurve sollte

innen ein Peilpunkt angebracht werden, der als Ausgangspunkt einer Peilung zur Boßel

dient. Es wird in beide Wurfrichtungen gepeilt (Hin-und Rücktour). Außerdem ist ein

Mess-, bzw. Peilbereich (Beginn und Ende) zu markieren. Kleine Punkte/Striche außen

zeigen den eigentlichen Straßenverlauf an. Der nächste Abwurf erfolgt rechtwinklig zur

Wurfbahn vom Schnittpunkt Peillinie Außenkurve. Liegt der Abwurfpunkt (auch wenn die

Boßelkugel unten liegen geblieben ist und nicht gepeilt werden muss) innerhalb dieses

Bereiches, (schraffierte Fläche) muss die Boßel auf der sichtbaren Fahrbahn aufgesetzt

werden.

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Ein Zurücklegen des Abwurfpunktes, um diese Regelung zu umgehen, ist unzulässig.

Ein Vorlegen der Kugel durch Peilung ist nicht erlaubt. Wo so etwas auftreten sollte, ist

rechtwinklig zur Straße zu messen (Skizze).

Die Abwurfstelle ist vom Werfer für den Gegner deutlich sichtbar zu machen.

Übertreten ist nicht erlaubt. Ein Verstoß wird als ungültiger Wurf gewertet.

d. Bei Boßelaufnahmen (Änderung oder Unterbrechung der Boßel - Streckenführung,

Kurven) wird die Differenz zwischen den erreichten Weiten der beiden Gruppen gemessen.

Die zurück liegende Gruppe beginnt auf der weiterführenden Strecke am Wiederanwurfpunkt,

die führende Gruppe entsprechend den gemessenen Metern (Vorsprung)

weiter vorn. Sobald die Boßel der führenden Gruppe den Boßel-Aufnahmepunkt überschritten

hat, darf die zurückliegende Gruppe nicht mehr werfen.

Die Boßelaufnahme- und Wiederanwurfpunkte müssen in ausreichender Länge

(Wurfmöglichkeit beachten) ausgezeichnet werden.

e. Bei der Wendemarkierung (deutlich markiert) wird umgeholt; die Gruppen tauschen

dann die Abwurfstellen und evtl., bei Mannschaften mit nur einer Gruppe, das Wurfgerät

(Gummi auf Holz), sobald die Boßel der führenden Gruppe / Mannschaft vollständig die

Wendemarkierung überschritten hat. Sobald die Boßel der führenden Gruppe die Wendemarkierung

überschritten hat, darf die zurückliegende Gruppe nicht mehr werfen.

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Bei Wurfstrecken ohne (Rundkurs) oder mit mehr als einer Wende muss ein Streckenmittelpunkt

(Wurfgerätewechsel) festgelegt werden. Beidseitiger Kugelwechsel erfolgt,

wenn die führende Gruppe diesen Punkt überworfen hat.

f. Sobald die Boßel der führenden Gruppe die Ziellinie überschritten hat, darf die zurückliegende

Gruppe nicht mehr werfen.

Die führende Gruppe hat die Wende - und Ziellinie zu überwerfen, auch wenn die zurück

liegende Gruppe diese bereits überworfen haben sollte.

Es ist danach möglich, dass beide Kugeln über die Wende - bzw. Ziellinie kommen.

Kommt die führende Gruppe als erste über die Ziellinie, ist der Wettkampf beendet. Die

zurück liegende Gruppe darf nicht mehr werfen.

Damit keine Fehler beim Aufmaß der Meterdifferenz entstehen, sollte die Wurfbahn am

Ziel in ausreichender Länge (Wurfmöglichkeit) ausgezeichnet sein: In ausreichender

Länge (je nach Wurfmöglichkeit) vor dem Ziel mit der Auszeichnung Meter für Meter beginnen.

Jeder Meter ein kleiner Punkt, alle 5 Meter ein kurzer Strich und alle 10 Meter

jeweils ein Strich und eine Zahl.

Das Ziel muss deutlich markiert sein.

Nach dem Ziel fortlaufend (noch ein Wurf) wie vor weitermarkieren. Nicht am Ziel wieder

mit Null beginnen, sondern die Meterzahl fortlaufend weiter auszeichnen. Wenn keine

Markierung vorhanden ist, ist ein Messrad vom Gastgeber bereitzuhalten. Die Messung

erfolgt in Wurfrichtung auf der rechten Straßenseite.

Die Start -, Wende - und Zielmarkierungen sollen nicht im Kurvenbereich und dürfen

nicht in gleicher Höhe mit markanten örtlichen Gegebenheiten wie Straßenbäume, Leitpfähle

u. ä. liegen.

10. Gültigkeit der Würfe

Ein Wurf ist gültig, wenn das Wurfgerät aus dem Anlauf heraus in Wurfrichtung die Hand

des Werfers verlassen und die Abwurfmarkierung überschritten hat. Ungültig ist ein Wurf,

wenn zum Zeitpunkt des Abwurfs die Abwurfmarkierung von dem Werfer mit einem Fuß

überschritten war.

Ungültige Würfe dürfen vom gleichen Werfer nicht wiederholt werden. Der Wettkampf wird

vom nächstfolgenden Werfer an gleicher Position fortgesetzt.

Wurfgeräte, die in Wurfrichtung von Mitgliedern der eigenen Mannschaft bzw. von Angehörigen

des eigenen Vereins angehalten oder abgeleitet werden, (auch Kleidungsstücke,

Wettkampfgeräte etc.) gelten als geworfen, und zwar bis zum Punkt der Beeinflussung.

Werden in Wurfrichtung sich fortbewegende Wurfgeräte durch Mitglieder der gegnerischen

Mannschaft, durch sonstige Vereinsangehörige des Gegners, durch Dritte oder durch Tiere

angehalten oder beeinflusst, kann der Wurf wiederholt werden. Treffen Wurfgeräte auf

ruhende Gegenstände, gilt der Wurf als geworfen.

Es zählt die erreichte Weite bis zum Anprallpunkt bzw. die nach dem Ableiten erreichte

Weite. Werden Wurfgeräte durch parkende Fahrzeuge angehalten oder abgeleitet, gilt der

Wurf als ausgeführt, erfolgt dieses bei in der Bewegung befindlichen oder zum Stand gebrachten

Fahrzeugen, kann der Wurf wiederholt werden.

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Berührt eine Kugel die vom Gegner vorher geworfene Kugel (Klicks) und rollt zurück, so

hat die zuletzt geworfene Kugel die Führung. Beide Mannschaften werfen vom gleichen

Abwurfpunkt (Berührungspunkt) aus ab.

11. Unstimmigkeiten / Schiedsgericht

Bei Unstimmigkeiten soll versucht werden, zwischen den Mannschaftsführern eine gütliche

Einigung an Ort und Stelle zu erreichen. Ist dieses nicht möglich, ist der Wettkampf nach

Protesteinlegung auf jeden Fall weiterzuführen.

II. Überregionaler Spielbetrieb

12. Überregionaler Spielbetrieb

Der überregionale Spielbetrieb der Landesverbände umfasst die jeweiligen Landes-, Verbands-,

Bezirksligen, Bezirksklassen sowie die Regionalligen und Ostfrieslandligen.

Nicht zum überregionalen Spielbetrieb gehört der regionale Kreisspielbetrieb zweier oder

mehrerer Kreise.

13. Gruppen - / Mannschaftsstärke beim Straßenboßeln

Die Gruppenstärke ist in allen Männer -, Frauen - und Jugendklassen auf 4 Werfer festgelegt.

Für Männer I – Klassen in den Landes-, Verbands-, Bezirksligen, Bezirksklassen und Regionalligen

ist die Mannschaftsstärke auf 16 Werfer bestimmt, davon 2 Holz - und 2 Gummigruppen.

Es können 4 Ersatzwerfer eingewechselt werden.

Für Männer I Ostfrieslandliga, Frauen I, Männer II und Männer III - Klassen ist die Mannschaftsstärke

auf 8 Werfer festgesetzt, davon je eine Holz - und eine Gummigruppe. Es

können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.

Bei Mannschaften mit nur einer Gruppe dürfen 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden, wobei

auf der Hintour mit Gummi und auf der Rücktour mit Holz geworfen werden muss.

14. Gruppenführer

Gruppenführer ist, falls kein anderer Werfer beim Start benannt wurde, der Anwerfer der

jeweiligen Gruppe.

Eine Ausführung dieser Wettkampfbestimmungen sollte bei den Wettkämpfen verfügbar

sein, um einen eventuellen Protest vermeiden zu können

15. Allgemeingültiges zu den Wettkampfstrecken

Die angegebenen Heimstrecken sind für die Saison verbindlich.

Es muss die zu Saisonbeginn angegebene Boßelstrecke auch bei Protest des Gegners

abgeworfen werden. Sie kann nur bei Sperrungen, Reparaturen etc. mit Einverständnis

des Spielleiters geändert werden.

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Die gesamte Wurfstrecke zwischen Startlinie, Wendemarkierung und Ziel soll mit etwa 10

– 12 Gruppen-/ Mannschaftsdurchgängen durchworfen werden (ohne das sog. Ausfallen).

Daher erfolgt die Festlegung der Wendemarkierung für Männer-, Frauen- und Jugendklassen

sowie nach Altersklassen unterschiedlich weit von der Startlinie entfernt.

Vor dem Wettkampf sind dem Gegner evtl. Kugelaufnahmen, Kreuzungen, Brücken oder

Kurven bzw. die Wenden bekannt zu machen.

Es ist in jeder Gruppe eine rote Fahne mitzuführen.

16. Startzeiten/ Wettkampfbeginn

Startzeiten, die ohne triftigen Grund überschritten werden, führen zur Disqualifikation. Als

triftiger Grund gilt u.a. wenn bei der Anfahrt zu einem Wettkampf die Mannschaft oder ein

Mitglied der Mannschaft als Unfallbeteiligte / er aufgehalten wird.

Der Wettkampfbeginn hat lt. Spielplan zu erfolgen.

Die Anfahrt ist so zu planen und durchzuführen, dass das Erreichen des Abwurfortes bis

zur festgesetzten Startzeit möglich ist. Unpünktlichkeit auf Grund von Ortsunkenntnis ist

kein triftiger Entschuldigungsgrund.

Die Mannschaften müssen zur Startzeit (lt. Spielplan) in der für die jeweilige Mannschaft

erforderlichen Personenzahl anwesend sein, eventuelle Ersatzwerfer müssen zu diesem

Zeitpunkt jedoch nicht an der Abwurfmarke anwesend sein. Sie müssen jedoch zum Zeitpunkt

der erforderlichen Einwechselung sofort einsetzbar sein.

Das Fehlen auch nur eines Werfers ist gleichbedeutend mit einem Nichtantritt.

Müssen mehrere Mannschaften vom gleichen Abwurfpunkt starten, so ist eine zeitliche

Verschiebung des Abwurfes für die nachstartenden Mannschaften zulässig. Die Mannschaften

müssen in diesem Fall unmittelbar nacheinander starten; sie müssen aber in jedem

Fall alle zur festgesetzten Abwurfzeit vollzählig anwesend sein.

17. Absagen eines Wettkampfes

Bei Schnee, Glätte oder Nebel hat der Gastgeber durch die lt. Anschriftenliste verantwortliche

Person (1. Vorsitzender, Mannschaftsführer oder Sportwart) bis spätestens 1 Stunde

vor Startbeginn dem Gast über dessen laut Anschriftenliste (wie vor) verantwortliche Person

den Wettkampf abzusagen, der Spielleiter ist unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der

Gast hat bis Startbeginn eine Einspruchsmöglichkeit beim Spielleiter. Dieser oder ein Vertreter

setzt den Wettkampf noch für später an, setzt die Begegnung ab oder setzt in der

Hinrunde die Strecke des Gegners als Wettkampfort fest.

Die Boßelstrecke muss frei von Schnee und Eis sein. Regen und Wind sind keine Absagegründe.

Die ausgefallenen Wettkämpfe sind grundsätzlich am nächsten freien Spieltag nachzuholen.

Beim Nachholen von ausgefallenen Punktwettkämpfen haben die vom Spielleiter angesetzten

Blocknachholungen Vorrang vor Einzelnachholungen.

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Dem Spielleiter ist die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Nachholung von Wettkämpfen

zwei Punktwettkämpfe an einem Wochenende anzusetzen, wenn der Spielplan dies

erfordert und es keine andere zeitliche Nachholmöglichkeit gibt.

Ausnahme: Bei extremen Witterungsverhältnissen kann nur über den Spielleiter der Wettkampf

abgesagt werden.

18. Teilnahme mit mehreren Mannschaften

Nehmen mehrere Mannschaften einer Altersklasse eines Vereins am Punktspielbetrieb

teil, sind Mannschaften aus unteren Klassen nur startberechtigt, wenn die Mannschaft-/en

in den höheren Klassen vollzählig angetreten ist / sind.

Werfer einer klassenhöheren Mannschaft müssen an mindestens zwei Pflichtwettkämpfen

aussetzen, um für eine klassenniedrigere Mannschaft spielberechtigt zu sein.

Werfer einer klassenhöheren Mannschaft ist, wer mindestens drei Wettkämpfe in Folge

oder fünf Wettkämpfe insgesamt in der laufenden Saison in der höheren Klasse geworfen

hat (sog. Festwerfen).

Als Werfer einer klassenhöheren Mannschaft gilt auch, wer als Werfer der Altersklasse II

in der Altersklasse I wirft. Innerhalb der Altersklassen III und IV gibt es „kein“ Festwerfen.

Hat ein Verein in den Altersklassen II, III oder IV in einer Staffel mehrere Mannschaften,

dann gilt die Regelung wie in den Altersklassen I.

Die Klassenhöhe wird wie folgt festgelegt (von höchster Spielklasse abwärts):

z. B.: Landesliga Alterskl. I > Bezirksliga Alterskl. I > Bezirksklasse Alterskl. I.

Sollte ein Verein hiergegen verstoßen und nicht spielberechtigte Werfer einsetzen, so wird

der Wettkampf für die Mannschaft als verloren, wie bei Nichtantritt, gewertet.

19. Teilnahme mit Spielgemeinschaften

Die Spielgemeinschaften (SG) sind genehmigungspflichtig.

Die Teilnehmer einer SG behalten ihre volle Vereinszugehörigkeit, Voraussetzung für die

Bildung einer Spielgemeinschaft ist, dass Vereine in der Klasse, in der die SG gebildet

werden soll, nur über jeweils maximal 4 Werfer verfügen.

Der Antrag auf Zulassung einer SG ist zusammen mit einer Meldeliste, aus der sich zweifelsfrei

die jeweilige Vereinszugehörigkeit erkennen läßt, beim zuständigen Kreisverband

einzureichen. Gleichzeitig ist der für die SG zuständige Verein (sogenannter "federführende

Verein") mitzuteilen. Über die Zulassung der SG entscheidet der Kreisvorstand.

20. Antreten nicht vollzähliger Mannschaften im Punktspielbetrieb

(Nichterscheinen)

Bei Antreten eines Vereins mit unvollständiger Mannschaft oder Nichtantritt erhält der

Gegner in der Punktrunde 2 Pluspunkte sowie in der Altersklasse Männer I 10 Schoet, in

allen anderen Klassen 5 Schoet zuerkannt. Zusätzlich kann der Verein mit einer Geldstrafe

belegt werden. Der Betrag ist an den jeweiligen Landesverband zu überweisen. Sollten

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durch einen triftigen Grund unmittelbar auf dem Wege zum Wettkampf Werfer ausfallen,

kann der Wettkampf durch den Spielleiter neu angesetzt werden.

Tritt eine Mannschaft dreimal in der laufenden Saison nicht an, so wird sie aus der Wertung

genommen und ist 1. Absteiger.

21. Spielbericht

Die Namen der eingesetzten Werfer und das Ergebnis sind im Spielbericht einzutragen.

Der Spielbericht muss in jedem Fall, auch bei einem Protest, von den beiden Mannschaftsführern

unterschrieben werden. Der Spielbericht ist umgehend, spätestens am 1.

Werktag nach dem Spieltag (Poststempel) vom gastgebenden Verein an den zuständigen

Spielleiter zu senden. Nur dieser Spielbericht ist verbindlich für die Wertung.

Sollten vom Spielleiter nach dem Wettkampf Unstimmigkeiten im Spielbericht festgestellt

werden, hat er das Recht, die Wertung abzuändern.

Gegen die Entscheidung des Spielleiters kann nach Bekanntgabe innerhalb von 3 Werktagen

Protest (s. Punkt 15) eingelegt werden.

22. Wettkampfwertung

Ein Wettkampf gilt als gewonnen, wenn das Ergebnis aller Gruppen einer Mannschaft einen

Vorsprung von 1 Schoet und mehr ergibt. Ein Sieg wird mit 2 Pluspunkten, eine Niederlage

mit 2 Minuspunkten und ein Unentschieden mit jeweils 1 Punkt bewertet. Das

Schoetverhältnis wird ermittelt, indem die von beiden Mannschaften erzielten Schoet und

Meter addiert werden.

Ein Schoet entspricht: - alle Männerklassen, männl. Jugend A 150 m

- alle Frauenklassen, weibl. Jugend A 100 m

- Jugend B - D 100 m

- Jugend E 75 m

- Jugend F 50 m.

Die Messungen erfolgen mit einem Messrad oder aufgrund von Straßenmarkierungen.

Die Festlegung der Meter hat durch die Gruppenführer der jeweiligen Gruppen zu erfolgen,

sobald die Siegerkugel das Ziel erreicht hat.

23. Protest / Schiedsgericht bei der Punktrunde

Wird von einem Verein Protest eingelegt, so muss dies auf dem Spielbericht vermerkt

werden.

Telefonisch, oder per Fax, muss der Protest mit der Ergebnismeldung beim Spielleiter

vorgebracht werden. Alles Weitere regelt die jeweilige Schiedsgerichtsordnung.

24. Tabellenwertung

Die Wertung in der Tabelle wird folgendermaßen festgelegt:

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Maßgebend sind grundsätzlich die Punkte. Bei Punktgleichheit zählt die Schoetdifferenz,

danach die Meterdifferenz. Bei Punkt-, Schoet- und Metergleichheit ist z. B. 90:60 besser

als 70:40. Darüber hinaus zählt der direkte Vergleich.

III. FKV - Meisterschaften

25. FKV - Mannschaftsmeisterschaften

Zu den Meisterschaften werden die Landesmeister aus den Landesverbänden Oldenburg

und Ostfriesland nominiert. Die Wettkämpfe werden als Streckenwerfen in folgenden Klassen

durchgeführt:

a) Männer I

Vier Gruppen von je 4 Werfern ( 2 Holz - und 2 Gummigruppen ). Es können 4 Ersatzwerfer

eingewechselt werden. Der Meister wird durch Streckenwerfen ermittelt. Es werden

die drei erstplazierten Vereine der Landesligen jeweils nominiert. Der Durchführungsmodus

wird vorher festgelegt.

Entsprechend den weiteren Platzierungen wird bei Verhinderung nachgerückt.

b) Männer II, III, Frauen I

Zwei Gruppen von je 4 Werfern ( 1 Holz - und 1 Gummigruppe). Der Meister Frauen I

wird durch Streckenwerfen ermittelt. Es werden die drei erstplazierten Vereine der Landesligen

jeweils nominiert. Der Durchführungsmodus wird vorher festgelegt.

Entsprechend den weiteren Platzierungen wird bei Verhinderung nachgerückt. Die Ermittlung

des Meisters Männer II und Männer III erfolgt durch Streckenwerfen. Es können

2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.

c) Männer IV, Männer V, Frauen II, Frauen III, Frauen IV, weibl. und männl. Jugend F - A

Eine Gruppe von 4 Werfern, wobei 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden können.

Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummiboßel und auf der Rücktour mit der Kunststoffboßel.

In der Jugend E und Jugend F wird ausschließlich mit der Kunststoffboßel geworfen.

Diese Meister werden durch Streckenwerfen ermittelt. Der Durchführungsmodus wird

vorher festgelegt.

Entsprechend der weiteren Platzierung wird bei Verhinderung nachgerückt. Männliche /

weibliche Mischgruppen sind für Mannschaftsmeisterschaften in allen Jugendklassen

zugelassen.

Anders als im Punktspielbetrieb ist von beiden Mannschaften / Gruppen die Wende - und

Zielmarke zu überwerfen. Die überworfenen Meter an der Zielmarke werden nicht in

Schoet / Wurf umgerechnet.

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26. FKV – Einzelmeisterschaften

Teilnehmer dieser als Streckenwerfen durchgeführten Meisterschaften sind die drei Erstplatzierten

(bei Jugend E und Jugend F die sechs Erstplatzierten) aus den Landesverbänden

Oldenburg und Ostfriesland. Entsprechend den weiteren Platzierungen wird bei Verhinderung

nachgerückt.

Jeder Werfer hat 10 Würfe in eine Richtung auf einer vorgegebenen Strecke zu absolvieren.

Es werden die drei Besten ermittelt und ausgezeichnet. Die Meisterschaften finden in

allen vom FKV zugelassenen Altersklassen statt; in den Klassen Männer I, Frauen I und

männliche / weibliche Jugend A und B zusätzlich Wettbewerbe mit der Eisenkugel.

Für die Eisenkugel - Wettbewerbe ist neben dem Boßelwurf auch der Flüchterschlag

zugelassen.

27. Ranglistenwerfen

1.) Die Ranglistenwerfen werden vom FKV an die Kreisverbände / Vereine zur Austragung

übergeben. Termine, Wettkampfstrecken und Disziplinen (Holz/Gummi/Eisen) legt der

FKV – Vorstand (Fachwarte) gemeinsam mit dem Arbeitsausschuss „Boßeln“ in einem

Jahresplan fest.

2.) Der durchführende Kreis / Verein übernimmt die Markierung der Wurfstrecke, regelt die

Straßenfreigabe, Parkgelände und die Räumlichkeiten /Lokalität usw.

3.) Die Leitung der Veranstaltung ist dem Fachwart Boßeln und der Fachwartin Boßeln

übertragen.

4.) Den Anweisungen der Wettkampfleitung ist Folge zu leisten.

5.) Vorgesehen sind 6-10 Termine in einer Saison (Juli bis Juni), möglichst außerhalb der

Sommerferien ggf. in der Sommerzeit auch am Freitagabend. Die Planung wird weitgehend

nach der aktuell erforderlichen Notwendigkeit ausgerichtet, d.h. alle Kreise / Vereine

können sich bewerben.

6.) Zugelassen für die Rangliste sind jeweils 30 Werfer in der Frauen- und in der Männerklasse.

Startberechtigt sind die Plätze 1 – 9, die sich jeweils von der letzten Rangliste automatisch

für die neue Saison qualifizieren. Bei Verzicht wird der jeweils nächstplatzierte

Werfer der letzten Rangliste nominiert.

7.) Die Plätze 10 – 30 werden durch die Goldmedaillen – Gewinner der weiblichen und

Männlichen Jugend A der Disziplinen Holz-, Gummi- und Eisenkugel der FKV – Einzelmeisterschaften,

sowie der Gold-, Silber- und Bronzemedaillengewinner der Klassen

Frauen I und Männer I von den Einzelmeisterschaften der Landesverbände Oldenburg

und Ostfriesland besetzt. Für Europameisterschaften werden weitere Startplätze durch

gesonderte Qualifikationen mit der Eisenkugel vergeben.

8.) Verzichtet einer der Medaillengewinner auf einen Start oder ist bereits in der Rangliste

vertreten, meldet der entsprechende Landesboßelobmann für die betreffende Disziplin

den jeweils nächstplatzierten Werfer an die FKV – Fachwarte.

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Ein Nachrücken erfolgt allerdings nur bis maximal 2 Plätze nach dem eigentlich qualifizierten

Werfer. Die weitere Auffüllung der Startplätze erfolgt durch Platzierte des jeweiligen

Landesverbandes bei der FKV Einzelmeisterschaft in den Klassen der weiblichen und

männlichen Jugend in der jeweiligen Disziplin. Mit Beginn der ersten Runde sind keine

Änderungen mehr möglich.

9.) Pro Start sind 10 Wurf auf Strecke gemäß den Wettkampfbestimmungen und der FKV

Einzelmeisterschaft zu absolvieren. Beim Eisenkugelwerfen ist zusätzlich der Flüchterschlag

erlaubt, ansonsten zählt nur die Boßelausführung.

10.) Der Start erfolgt möglichst in Dreiergruppen. Die Startreihenfolge ergibt sich aus den

jeweils erzielten Ergebnissen des vorherigen Werfens. Die erste Runde wird gelost. Die

folgenden Runden werden in umgekehrter Reihenfolge (z.B. 30-20-10, 29-19-9 oder 30-

29-28, 27-26-25 usw.) geworfen. Fallen Teilnehmer aufgrund von Verletzungen, Krankheit,

arbeitsbedingter Abwesenheit oder Urlaub aus, entscheidet die Wettkampfleitung über die

Reihenfolge vor Ort.

11.) Der Boßelobmann/die Frauenwartin sind über Rücktritt / Nichtantritt unverzüglich zu

informieren. Sollte ein Werfer zwei Mal unentschuldigt beim Ranglistenwerfen fehlen, wird

er für die laufende Ranglistensaison disqualifiziert!

12.) Jeder Teilnehmer hat sich am Start zu seiner Meldezeit anzumelden und einen sachkundigen

Schiedsrichter (nicht unter 16 Jahren) und einen Betreuer zu benennen. Ohne

einen Schiedsrichter und einen Betreuer erfolgt keine Starterlaubnis! Der Schiedsrichter

überwacht den Abwurf und trägt die geworfenen Meterzahlen in die Werferkarte ein. Nach

Beendigung des Wettkampfes haben die Schiedsrichter und die Werfer das Endresultat

per Unterschrift zu bestätigen.

13.) Überschreitet ein Teilnehmer seine Abwurfmarkierung, ist dieser Wurf ungültig!

14.) Als Wurfgeräte sind die Kunststoffkugel (12,0 cm für Männer, 11,0 cm für Frauen und

Jugendliche), die Vierpunkt – Gummikugel (10,5 cm) und die original irische Eisenkugel

(„28“) zugelassen. Die Wurfgeräte einschließlich der Ersatzkugeln werden vor dem Start

kontrolliert. Die Initialen (FKV 1, 2 oder 3) der Gummikugel müssen gut lesbar sein. Während

des Wettkampfes ausgewechselte Wurfgeräte sind dem gegnerischen Schiedsrichter

oder der Wettkampfleitung zu übergeben und dürfen nicht wieder eingesetzt werden. Für

die Bereitstellung der Wurfgeräte, Boßelsucher und roten Fahnen ist jeder Teilnehmer

selbst verantwortlich.

15.) Wertung:

1.) Die Wertung erfolgt nach Punktzahlen.

2.) Die Punktverteilung erfolgt nach den erzielten Tagesergebnissen:

1. Platz / 15 Punkte

2. Platz / 12 Punkte

3. Platz / 10 Punkte

4. Platz / 9 Punkte

5. Platz / 8 Punkte

6. Platz / 7 Punkte

7. Platz / 6 Punkte

8. Platz / 5 Punkte

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Wettkampfbestimmungen Straßenboßeln Stand 02.03.2018 Seite 16 von 20

9. Platz / 4 Punkte

10. Platz / 3 Punkte

11. Platz / 2 Punkte

12. Platz / 1 Punkt

13. bis 39. Platz – 0 Punkte

16.) Die Meterzahlen werden für die Punktverteilung benötigt und für statistische Zwecke

verwendet.

17.) Als „Boßeler des Jahres“ wird am Ende einer Saison in den Klassen Frauen und

Männer der Werfer mit der höchsten Punktzahl geehrt. Bei Gleichstand entscheidet die

höhere Gesamtmeterzahl. Bei dortigem Gleichstand werden die Platzierungen herangezogen.

18.) Der Boßelobmann führt parallel drei separate Wertungslisten für die Holz-, Gummiund

Eisenkugel, woraus die Werfer für die jeweils anstehenden Wettbewerbe nominiert

werden.

19.) Für Europameisterschaften und andere nationale Treffen mit der Eisenkugel (Ausnahme:

persönliche Einladungen) sind die Platzierungen der Eisenkugelwertung maßgebend.

Für Deutsche Meisterschaften und sonstige nationale Veranstaltungen sind die

Holz- und Gummiwertungen ausschlaggebend.

28. Bahnabnahme

Die Festlegung der Wettkampfstätten erfolgt durch den FKV in Abstimmung mit dem

durchführenden Kreisverband und dem jeweiligen Landesverband. Die Abnahme von

Wettkampfstätten erfolgt durch Beauftragte des FKV, alsbald nachdem diese von dem

durchführenden Kreisverband vorgeschlagen wurden. Eine letzte Abnahme findet nach

dem Aufbau der Wettkampfstätten statt. Die Abnahmen sind schriftlich zu bestätigen.

29. Antreten nicht vollzähliger Mannschafte (Nichterscheinen bei FKV-Veranstaltungen)

Tritt eine für einen offiziell angesetzten Wettkampf, einer Meisterschaft oder einer sonstigen

Veranstaltung zur Teilnahme gemeldete Mannschaft nicht oder nicht vollständig an,

wird dem anmeldenden Verein, Kreisverband bzw. Landesverband eine Geldstrafe je Erwachsenen

– Mannschaft in Höhe von 100,00 Euro und je Jugendmannschaft in Höhe von

50,00 Euro auferlegt.

Ist der Nichtantritt der Mannschaft auf nicht von dem anmeldenden Verein, Kreisverband

bzw. Landesverband oder von dem gemeldeten Werfer zu vertretende Gründe zurückzuführen,

kann auf schriftlich zu begründenden Antrag an den FKV - Vorstand dieser über

eine Aufhebung oder Herabsetzung der Geldstrafe entscheiden.

Der Antrag ist binnen 2 Wochen nach Wettkampfende zu stellen.

Der FKV sollte die Entscheidung binnen 6 Wochen nach Antragseingang treffen.

30. Siegerehrung

Die Siegerehrung ist Bestandteil des Wettkampfes.

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Wettkampfbestimmungen Straßenboßeln Stand 02.03.2018 Seite 17 von 20

Für die Durchführung ist der FKV verantwortlich. Ort und Ablauf werden zusammen mit

dem durchführenden Kreisverband festgelegt. Jede Siegerehrung soll einen dem Charakter

der jeweiligen Veranstaltung angepassten Rahmen erfahren.

Dazu zählen die technische und örtliche Ausstattung (Beschallungsanlage, Siegerpodest

etc.). Die Siegerehrung soll möglichst zeitnah nach Abschluss eines Wettkampfabschnittes

stattfinden.

Wanderpreise bleiben Eigentum des FKV und sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der

Folgeveranstaltung beim FKV abzugeben.

31. Siegerauszeichnung

Plaketten, Medaillen, Urkunden, Pokale usw. stellt der FKV zur Verfügung.

Die durchführenden Kreisverbände oder sonstige Dritte können weitere Siegerauszeichnungen

/ Preise in Abstimmung mit dem FKV ausloben / ausgeben.

IV. FKV - Organisation, Passstelle

32. Wettkampfjahr

Wettkampfjahr: Das Wettkampfjahr beginnt mit dem 01.07. eines jeden Jahres und endet

mit dem 30.06. des darauf folgenden Jahres. In diesem Zeitraum sind die jährlichen

Meisterschaften abzuwickeln

33. Wettkampfarten

Straßenboßeln wird als Streckenwerfen für Mannschaften und Einzelteilnehmer veranstaltet.

Standwerfen findet vor allem bei Mehrkampfmeisterschaften oder Vereinsfesten Anwendung

und kann sowohl auf Straßen als auch auf Wiesen (Sportplätzen) durchgeführt werden.

Das Streckenwerfen gilt für den gesamten Punktspielbetrieb und alle Meisterschaften

(Ligen, Kreise).

Es werden folgende Disziplinen unterschieden:

a) Straßenboßeln mit Kunststoff- (sogen. Holzkugel) und Gummikugel

(1). Mannschaftswettbewerb

- als Streckenwerfen

- als Standwerfen

(2). Einzelwettbewerb

- als Streckenwerfen

- als Standwerfen

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Wettkampfbestimmungen Straßenboßeln Stand 02.03.2018 Seite 18 von 20

b) Straßenboßeln mit Eisenkugeln

Einzelwettkampf

- als Streckenwerfen

- als Standwerfen

c) Weideboßeln mit Holzkugel

(1). Mannschaftswettkampf

- als Standwerfen

(2). Einzelwettkampf

- als Standwerfen

34. Altersklassen

Die Einteilung der Altersklassen erfolgt nach der Jahrgangstabelle ( siehe Anlage ). Die Altersklassen

teilen sich auf in:

a) Männer I bis Männer V männliche Jugend F bis A und

b) Frauen I bis Frauen IV weibliche Jugend F bis A

Werfer dürfen in einer höheren ( leistungsstärkeren ) Altersklasse starten, wobei Überregional

die Wurfgeräte dieser Klasse benutzt werden müssen und eine Wertung auch nur in

dieser Altersklasse erfolgt ( z.B. ist der Einsatz Jugend F in Jugend E bis Frauen / Männer

I oder Jugend C in Jugend B bis Frauen / Männer I ebenso erlaubt wie von älteren Werfern

in jahrgangsjüngeren Klassen wie z.B.: Frauen IV / Männer V in Frauen III / Männer IV

bis Frauen / Männer I und Frauen / Männer III in Frauen / Männer II und Frauen / Männer I

usw.).

Auf Kreisebene ist die Einrichtung weiterer Altersklassen zulässig.

35. Passstelle

Der Friesische Klootschießer-Verband e.V. führt eine zentrale Passstelle. In der zentralen

Passstelle werden sämtliche Spielerpässe registriert

Die Vereine haben die Spielerpässe und Spielberechtigungen bei den Kreispassstellen zu

beantragen.

Die Beantragung erfolgt mit dem An- und Abmeldeformular des FKV (siehe Anhang). Dem

Antrag ist ein aktuelles Passbild des Werfers beizufügen, sofern es sich um eine Erst- oder

Neuausstellung handelt.

Der beantragende Verein und der Werfer stehen für die Richtigkeit der angegebenen Daten.

Die Kreispassstellen erstellen die Spielerausweise und erteilen somit die Spielberechtigung.

Die Spielerpässe werden den Vereinen zum Verbleib zugeleitet und stehen im Eigentum

des FKV.

Die Pässe der Jugendwerfer sind aus rotem Karton, die Spielerpässe der Erwachsenen-

Werfer aus gelbem Karton. Blankoausweise erhalten die Kreispassstellen über die FKV -

Geschäftsstelle.

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Die Eintragungen sind deutlich im Spielerausweis vorzunehmen. Die Angaben werden

durch Siegel und Unterschrift an den gekennzeichneten Stellen bestätigt. Die Angaben zur

Spielberechtigung auf der Rückseite des Ausweises sind ebenfalls durch Stempel der

Passstelle zu bestätigen.

Das Passbild ist mit Nieten im Ausweis zu befestigen.

Änderungen in einem Spielerausweis, z.B. Namensänderungen, sind deutlich im Ausweis

vorzunehmen und durch Stempel der Kreispassstelle zu bestätigen.

Auf der Rückseite des Spielerausweises können maximal 3 Spielberechtigungen dokumentiert

werden, bei erneutem Spielerwechsel ist ein neuer Ausweis zu erstellen.

Der FKV stellt den Kreispassstellen ein Verwaltungsprogramm zur Verfügung. Die Daten

sind durch die Kreispassstellen einzugeben und zu verwalten.

Folgende Daten eines Werfers sind ab Inkrafttreten dieser Bestimmungen zu erfassen:

Name; Vorname; Geburtsdatum; Geschlecht; Passnummer; Verein; Kreisverband; Ausstellungsdatum.

Desweiteren können noch die Passfarbe und der Geburtsname erfasst werden.

Sollte bislang das Ausstellungsdatum eines Spielerausweises in einzelnen Kreisverbänden

nicht gespeichert worden sein, ist insoweit eine Nachbearbeitung nicht notwendig. Die

Anforderungen an die Datenerfassung beziehen sich auf die Ausweiserstellungen ab dem

01.07.2007.

Jeder Kreispasswart kann nur die Daten des jeweiligen eigenen Kreises einsehen und bearbeiten.

Die Landesverbände können nur die Daten der Kreisverbände des jeweiligen Landesverbands

einsehen. Die Bearbeitungskompetenzen und Leserechte werden durch den FKV –

Passwart vergeben.

Pässe der Spieler, deren aktive Mitgliedschaft ruht (vereinslose Werfer), verbleiben bei

den Kreispassstellen. Diese Werferdaten sind in einer gesonderten Auswertung für alle

Kreispasswarte einsehbar.

Die Kreispassstellen übersenden regelmäßig zum Monatsende die Daten online zum FKV

– Passwart, in den Monaten Juni – Oktober soll auch eine Datenübersendung zur jeweiligen

Monatsmitte erfolgen. In der zentralen Passstelle wird ein Datenabgleich durchgeführt.

Bei evt. Doppeleinträgen oder anderen Unregelmäßigkeiten erfolgt eine Abstimmung

mit den Kreispasswarten.

Die Kreispassstellen übersenden im Juli eines jeden Jahres eine Liste aller registrierten

Spielberechtigungen eines Vereins zur Datenüberprüfung an die jeweiligen Vereine.

Die Vereine sind verpflichtet, die Daten auf Richtigkeit zu prüfen, insbesondere auf

Schreibfehler, Namensänderungen, Tod eines Werfers, Ablauf eines Jugendausweises

usw. Ungültige oder mit falschen Daten versehene Ausweise sind an die Kreispassstellen

zu übersenden. Evtl. falsche Daten sind im Ausweis und im Verwaltungsprogramm durch

die Kreispassstelle zu berichtigen.

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36. Anmeldung

Eine Neuanmeldung (Spielberechtigung) ohne bisherigen Spielerpass / Spielberechtigung

ist jederzeit möglich.

37. Spielerwechsel / Spielberechtigung

Ein Wechsel der Spielberechtigung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

a) Liegt die Abmeldung zum Ablauf des Wettkampfjahres am 30.06. (Datum des Eingangs)

bei dem Vorstand des bisherigen Vereins vor, hat der Werfer einen Anspruch auf

einen Wechsel. Der Verein hat eine fristgerechte Abmeldung dem ausscheidenden Werfer

schriftlich zu bestätigen und das Abmeldeformular mit dem jeweiligen Spielerpass (keine

Aushändigung an den Werfer!) bis zum 15.07. an die zuständige Kreispassstelle zu

übergeben. Bei den Kreispassstellen hat die Erfassung der Abmeldung bis zum 30.07. zu

erfolgen.

b) Ein Spielerwechsel kann nach dem 30.06. nur noch erfolgen, wenn ein Werfer in der

vorherigen Saison nicht am Spielbetrieb teilgenommen hat. Der abgebende Verein muss

in diesem Fall eine zutreffende Bescheinigung ausstellen. Jugendliche Werfer erhalten bei

einem nachgewiesenen Wohnortwechsel eine sofortige Freigabe ohne Bindung an die

vorgenannten Wechselfristen (Ummeldebescheinigung) muss vorliegen). Der Passstelle

müssen in diesem Fall die Unterlagen (Ab- und Anmeldung, Spielerpass) zwecks Neueintragung

oder Umschreibung innerhalb von 14 Tagen vorgelegt werden. Die Abmeldung

(Spielberechtigung für einen Verein) bedarf grundsätzlich der Schriftform (An- und Abmeldeformular

des FKV). Die Abmeldebestätigung kann nur durch ein Mitglied des geschäftsführenden

Vorstands des abgebenden Vereins erfolgen. Abmeldeformulare sollten die

Vereine und Kreispassstellen vorhalten, des Weiteren hält der FKV - Passwart die Formulare

vor. Ebenso stehen alle Formulare als Download auf der FKV – Internetseite zur Verfügung.

Die Funktion der Kreispassstellen kann durch Landespassstellen in den Landesverbänden

wahrgenommen werden, z. Zt. ist dies im KLV Oldenburg so eingerichtet. Die

Landesverbände können ergänzende Vorgaben für die Abwicklung und Organisation in

einer Landespassstelle festlegen, diese dürfen aber nicht den FKV – Anforderungen und

Maßgaben entgegenstehen.

V. Inkrafttreten / Geltung

Diese Neufassung der Wettkampfbestimmungen Straßenboßeln tritt auf Beschluss der

Vertreterversammlung des FKV vom 02. März 2018 mit Beginn der Saison 2018/2019 in

Kraft.

Die Wettkampfbestimmungen gelten für den gesamten Punktspielbetrieb und alle

Meisterschaften des FKV, sowie für den definierten überregionalen Spielbetrieb seiner

beiden Landesverbände (siehe II. Überregionaler Spielbetrieb).

Es ist den Kreisverbänden für den Kreisspielbetrieb oder auch mehreren Kreisverbänden

gemeinsam für einen regionalen Kreisspielbetrieb und auch den Landesverbänden für den

regionalen Kreisspielbetrieb unter Führung des Landesverbandes überlassen, außer zu

Abschnitt: „I. Allgemeines zur Wettkampfdurchführung“, in Anlehnung an diese

Bedingungen eigene Richtlinien für einen Spielbetrieb der nicht zum definierten

überregionalen Spielbetrieb gehört zu erstellen.