Kreisverband  X – Friesische Wehde   e. V.    

Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln

 

Es wurde für die folgenden Ausführungen aus Vereinfachungsgründen jeweils die männliche Form gewählt. Sie gilt für die weibliche Form entsprechend.

 

Im Kreisverband X – Friesische Wehde gelten die Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln des FKV  für den gesamten Punktspielbetrieb und alle Meisterschaften des Kreises X, bis auf die Abweichungen unter Punkt I. und II..

 

Auf die Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln des FKV wird verwiesen.

 

Inhaltsverzeichnis:

I.         Organisation

1.       Arbeitsausschuss Boßeln

2.       Mannschaftsmeldungen

3.       Spielplan und Anschriften

II.        Spielbetrieb und Meisterschaften

4.       Punktspielbetrieb

5.        Teilnahme mit mehreren Mannschaften (Kreis X)     

6.       gemischte Gruppen

7.       Auf- und Abstieg

8.       Entscheidungswettkämpfe

9.       Mannschaftsmeisterschaften (Rundenwettkämpfe - Doppelstart)

10.     Kreis – Einzelmeisterschaften

11.     Protest

12.     Antreten nicht vollzähliger Mannschaften (Nichterscheinen)

13.     Boßelkugeln

III.      Inkrafttreten / Geltung

 

 

I. Organisation

1.   Arbeitsausschuss Boßeln

Der Arbeitsausschuss ist für alle Dinge, die den Spielbetrieb angehen, zuständig. Er erstellt die Spielpläne und nimmt alle Ergebnisse der Punktspiele des Kreises X entgegen. Er hat die Tabellen zu erstellen und der Presse  die Ergebnisse zu übermitteln.

Er organisiert die Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften des Kreises X und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung.

2.  Mannschaftsmeldungen

Die Vereine melden dem Spielleiter zum 31. Juli eines Jahres im Jugendbereich die am Punktspielbetrieb teilnehmenden Mannschaften mit den Anschriften und Änderungen für die Hauptklassen, wenn sich die geforderte Mannschaftsstärke ändert und somit  auch die Spielklasse.

3.  Spielplan, Spielberichte und Anschriften

Die Wettkämpfe sind gemäß Spielplan durchzuführen.

(Ein planmäßiger Wettkampf (lt. Spielplan) darf nicht für einen Nachholwettkampf verlegt werden.)

Verlegungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen statthaft, wenn beide Vereine einverstanden sind und auch nur innerhalb der Hin – oder Rückrunde.

Der Spielleiter ist zu informieren.

Wenn keine Einigung erzielt wird, legt der Spielleiter den Wettkampftermin verbindlich fest.

Dabei sind Vor- und Nachholtermine möglich.

Die Hinrunde ist im Dezember des jeweiligen Jahres zu beenden.

Für die Hauptklassen gilt: Nachholwettkämpfe sind am nächst freien Wochenende nachzuholen.

Für die Jugendklassen gilt: Nachholwettkämpfe Spielverlegungen) sind an einem der nächst beiden freien Wochenenden nachzuholen.

Wettkampfbeginn ist laut Spielplan.

Von jeder Spielpaarung ist ein Spielbericht zu erstellen. Der Spielbericht ist bis zum Mittwoch nach dem Spieltag an den Verantwortlichen, laut Spielplan, zu senden.

Das Ergebnis ist dem Verantwortlichen, laut Spielplan, am Spieltag zu übermitteln.

Mit dem Spielplan wird vom Spielleiter eine Anschriftenliste der jeweiligen Liga an die Vereine übermittelt. Hierin sind aufzuführen:

-        Vereinsvorsitzender (Anschrift und Telefonnummer)

-        Mannschaftsführer (Sportwart) mit Telefonnummer

-        Vereinslokal mit Telefonnummer

-        Boßelstrecke mit Erläuterungen.

II. Spielbetrieb und Meisterschaften

4.   Punktspielbetrieb

Allgemein:

Eine Liga soll aus 8 Mannschaften bestehen.

Für einen Punktspielbetrieb in einer Spielklasse sollten mindestens 6 Mannschaften gemeldet sein.

Sollten mehr als 8 Mannschaften gemeldet haben und in der Spielklasse kein Unterbau vorhanden sein, so gilt:

-        mit 9 – 10  Mannschaften wird der Spielbetrieb in einer Klasse fortgesetzt.

-        sind 10 – 12 Mannschaften gemeldet, kann die Klasse geteilt und in 2 Gruppen mit anschließender Meister- und Platzierungsrunde aufgeteilt werden.

-        Bei Meldungen von 12  – 16 Mannschaften können 2 Ligen nach Platzierung der Vorsaison und Nachfolgend durch die Neuanmeldungen, mit der Auf- und Abstiegsregelung gebildet werden.

Alles  weitere zur Spielklasseneinteilung regelt der Sportwart.

 

- Jugendklassen:

Die Spielklassen werden auf Grundlage der Mannschaftsmeldungen zusammen gestellt.

Alles  weitere zur Spielklasseneinteilung regelt der Sportwart.

Im Ligenspielbetrieb ist  die Mannschaftsstärke:

- Männer

-        3. Kreisklasse: auf 8 – 10 Werfer bestimmt, davon 1 Holz – und  1 Gummi-gruppe.  Es kann mit einer Gruppenstärke von 4 - 5 Werfer geworfen werden, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke beendet werden. Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.

-        4. Kreisklasse: auf 8 – 10 Werfer bestimmt, davon 1 Holz – und  1 Gummi-gruppe.  Es kann mit einer Gruppenstärke von 4 - 5 Werfer geworfen werden, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke beendet werden. Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.

-        5. Kreisklasse: auf 4 - 5  Werfer bestimmt, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke beendet werden. Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.

Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummiboßel und auf der Rücktour  mit der Kunststoffboßel.

 

- Frauen:

-        2. Kreisklasse: auf 4 - 5  Werferinnen bestimmt, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke beendet werden. Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.

Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummiboßel und auf der Rücktour  mit der Kunststoffboßel.

-        3. Kreisklasse: auf 4 - 5  Werferinnen bestimmt, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke beendet werden. Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.

Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummiboßel und auf der Rücktour  mit der Kunststoffboßel.

 

 

5.  Teilnahme mit mehreren Mannschaften (Kreis X)  

Werfen mehrere Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse, gilt die Mannschaft mit der niedrigeren Bezeichnung als höherklassig.

Sollte ein Verein hiergegen verstoßen und nicht spielberechtigte Werfer einsetzen, so wird der Wettkampf für die Mannschaft als verloren gewertet. Wertung: 0:2 Punkte und   5 bzw. 10  Minusschoet.

6.  gemischte Gruppen

Männliche / weibliche Mischgruppen sind nicht erlaubt, ausgenommen alle

Jugendklassen.

Ausnahme: In der 2. +  3. Kreisklasse der Frauen und in der 3. + 4. Spielklasse der Männer darf mit gemischten Gruppen geworfen werden.

Eine gemischte Gruppe wird unabhängig von der Verhältniszahl "weiblich " /

"männlich " den männlichen Klassen zugeordnet.

7.  Auf- und Abstieg

Männer:

Der Meister der 3. Kreisklasse kann nur aufsteigen wenn die geforderte Mannschaftsstärke der 2. Kreisklasse erbracht wird.

 Der Meister der 4. Kreisklasse steigt in die 3. Kreisklasse auf.

Frauen:

Der Meister der 2. Kreisklasse kann nur aufsteigen wenn die geforderte Mannschaftsstärke der 1. Kreisklasse erbracht wird.

Der Letztplatzierte der 2. Kreisklasse  steigt in die 3. Kreisklasse ab.

Der Meister der 3. Kreisklasse  steigt in die 2. Kreisklasse auf.

Alles  weitere zum Auf- u. Abstieg regelt der Spielwart.

8.   Entscheidungswettkämpfe

Sollten Entscheidungswettkämpfe erforderlich werden, sind diese vom Arbeitsausschuss Boßeln des Kreises X anzusetzen.

9.   Mannschaftsmeisterschaften (Rundenwettkämpfe - Doppelstart)

Bei den Mannschaftsmeisterschaften des KV X sind Doppelstarts von Werfern, die bereits einen Kreismeistertitel errungen haben nicht erlaubt.

10.   Kreis - Einzelmeisterschaften

Teilnehmer dieser als Streckenwerfen durchgeführten Meisterschaften mit der Kunststoff- bzw. Gummikugel sind je Verein  max. drei Teilnehmer (bei Jugend F und E sind es sechs Werfer, da nur Kunststoffkugel). Unbegrenzt ist die Anzahl der Teilnehmer je Verein mit der Eisenkugel.

Teilnahmeberechtigt sind weiterhin die Titelverteidiger und in der Altersklasse I (eins) die sechs Erstplazierten der letzten Kreiseinzelmeisterschaften, für diese Werfer ist das Startrecht nicht übertragbar.

Doppelstarts sind erlaubt. Jedoch darf ein Werfer nur in einer Altersklasse starten.

 

11.   Protest

Punktspiele:

Wird von einem Verein Protest eingelegt, so muss dies auf dem Spielbericht vermerkt werden. Telefonisch muss der Protest bis spätestens 18.00 Uhr beim Spielleiter vorgebracht werden. Er ist in schriftlicher Form bis spätestens 3. Werktag (Poststempel) nach dem Spieltag zu begründen.

Das Schiedsgericht wird vom Spielleiter einberufen.

sonstige Wettkämpfe:

Ein Protest kann nach Wettkampfende, bezogen auf das Wettkampfende des jeweiligen Einzelkampfes, nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 30 Minuten eingelegt werden. Nach Protesteinlegung ist ein Schiedsgericht einzuberufen, welches unverzüglich zusammenzutreten und mündlich über den dem Protest zugrunde liegenden Sachverhalt zu verhandeln hat.

12.   Antreten nicht vollzähliger Mannschaften (Nichterscheinen) im Kreis X

Bei Antreten eines Vereins mit unvollständiger Mannschaft oder Nichtantritt erhält der Gegner in der Punktrunde  2 Pluspunkte sowie  in der Altersklasse Männer I  10 Schoet, in allen anderen Klassen 5 Schoet zuerkannt.

13.   Boßelkugeln

Abweichung für den Spielbetrieb des Kreis X  - unterhalb  der Kreisliga:

-     Es darf mit der Boßelkugel entsprechend der Altersklasse des Werfers

geworfen werden.

IV.    Inkrafttreten / Geltung

Diese Neufassung ersetzt die Kreis-Wettkampfbestimmungen von März 2008 und die Änderungen vom 15.09.2010,  01.07.2011 sowie 22.03.2012 und  tritt am  11.09.2013     in Kraft.

Osterforde,  den 10.09.2013

 

 

1. Vorsitzender                                                         Sportwart

Helmut Tetz                                                             Harald Albers