Kreis X   e. V.

Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln

 

Es wurde für die folgenden Ausführungen aus Vereinfachungsgründen jeweils die männliche Form gewählt. Sie gilt für die weibliche Form entsprechend.

Im Bereich des Kreisverbandes X – Friesische Wehde gelten die Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln des FKV für den gesamten Punktspielbetrieb und alle Meisterschaften des Kreises X, bis auf die Abweichungen unter Punkt III.

Auf die Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln des FKV und KLV O wird verwiesen.

 

Inhaltsverzeichnis:

I. Organisation

1.         Spielleiter

2.         Spielobmann

3.         Mannschaftsmeldungen

4.         Spielplan und Anschriften

II. Spielbetrieb und Meisterschaften

5.         Punktspielbetrieb

6.     Teilnahme mit mehreren Mannschaften (Kreis X)         ??????

7.         Auf- und Abstieg

8.         Entscheidungswettkämpfe

9.         Mannschaftsmeisterschaften (Rundenwettkämpfe - Doppelstart)

10.      Kreis – Einzelmeisterschaften

11.      Protest

III. Abweichende Regelung zu den FKV - Wettkampfbestimmunen im Straßenboßeln

12.      Antreten nicht vollzähliger Mannschaften (Nichterscheinen)

13.      Boßelkugeln

 

IV.       Inkrafttreten / Geltung

 

 

I. Organisation

1.   Spielleiter

Der Spielleiter ist für alle Dinge, die den Spielbetrieb angehen, zuständig. Er erstellt die Spielpläne und nimmt alle Ergebnisse der Punktspiele des Kreises X entgegen. Er hat die Tabellen zu erstellen und der Presse  die Ergebnisse zu übermitteln.

2.   Boßelobmann

Der Boßelobmann organisiert die Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften des Kreises X und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung.

3.  Mannschaftsmeldungen

Die Vereine melden dem Spielleiter zum 31. Juli eines Jahres im Jugendbereich die am Punktspielbetrieb teilnehmenden Mannschaften mit den Anschriften lt. Ziffer 4

und Änderungen für die Hauptklassen, wenn sich die geforderte Mannschaftsstärke ändert und somit  auch die Spielklasse.

4.  Spielplan und Anschriften

Alle Wettkämpfe sind gemäß Spielplan durchzuführen.

Verlegungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen statthaft, wenn beide Vereine einverstanden sind und auch nur innerhalb der Hin – oder Rückrunde.

Die Hinrunde ist im Dezember des jeweiligen Jahres zu beenden.

Wenn keine Einigung erzielt wird, kann der Spielleiter den Wettkampftermin verbindlich festsetzen.

Dabei sind Vor- und Nachholtermine möglich.

Mit dem Spielplan wird vom Spielleiter eine Anschriftenliste der jeweiligen Liga an die Vereine übermittelt. Hierin sind aufzuführen:

-          Vereinsvorsitzender (Anschrift und Telefon- und Faxnummer sowie E- Mailadresse)

-          Mannschaftsführer (Sportwart) mit Telefonnummer

-          Vereinslokal mit Telefonnummer

-          Boßelstrecke mit Erläuterungen.

 

II. Spielbetrieb und Meisterschaften

5.   Punktspielbetrieb

Im Ligenspielbetrieb ist  die Mannschaftsstärke:

-          Männer

-     Kreisliga:  auf 16 Werfer bestimmt, davon 2 Holz –

und 2 Gummigruppen. Es können 4 Ersatzwerfer eingewechselt werden.

-          1. Kreisklasse: auf 16 Werfer bestimmt, davon 2 Holz –

und 2 Gummigruppen. Es können 4 Ersatzwerfer eingewechselt werden.

-         2. Kreisklasse: auf 8 – 10 Werfer bestimmt, davon 1 Holz – und  1 Gummigruppen.      Es kann mit einer Gruppenstärke von 4 - 5 Werfer geworfen werden, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke beendet werden.                                              Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.

-         3. Kreisklasse: auf 4 – 5  Werfer bestimmt, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke beendet werden. Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.

Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummiboßel und auf der Rücktour mit der Kunststoffboßel.

- Frauen:

-          Kreisliga: auf 8 Werferinnen bestimmt, davon 1 Holz –

und 1 Gummigruppen. Es können 2 Ersatzwerferinnen eingewechselt                                                                                       werden.

-          1. Kreisklasse: auf 8 Werferinnen bestimmt, davon 1 Holz –

und 1 Gummigruppen. Es können 2 Ersatzwerferinnen eingewechselt                                                                                       werden.

-         2. Kreisklasse: auf 4 - 5  Werferinnen bestimmt, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke beendet werden.               Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.

Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummiboßel und auf der Rücktour  mit der Kunststoffboßel.

 

6.  Teilnahme mit mehreren Mannschaften (Kreis X)  

Werfen mehrere Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse, gilt die Mannschaft mit der niedrigeren Bezeichnung als höherklassig.

Sollte ein Verein hiergegen verstoßen und nicht spielberechtigte Werfer einsetzen, so wird der Wettkampf für die Mannschaft als verloren gewertet. Wertung: 0:2 Punkte und   5 Minusschoet.

 

7.  Auf- und Abstieg

 

Männer:

Der letzt Platzierte der Kreisliga steigt in die 1. Kreisklasse ab.

Extremfall: Wenn keine Mannschaft in die Bezirksklasse aufsteigen sollte und eine oder zwei Mannschaft(en) aus der Bezirksklasse absteigt, dann steigen zwei bzw. drei Mannschaften ab.

Der Meister der 1. Kreisklasse steigt in die Kreisliga auf.

Der Meister der 2. Kreisklasse kann nur aufsteigen wenn die geforderte Mannschaftsstärke der 1. Kreisklasse erbracht wird.

Frauen:

Der letzt Platzierte der Kreisliga steigt in die 1. Kreisklasse ab.

Extremfall: Wenn keine Mannschaft in die Bezirksklasse aufsteigen sollte und eine oder zwei Mannschaft(en) aus der Bezirksklasse absteigt, dann steigen zwei bzw. drei Mannschaften ab.

Der Meister der 1. Kreisklasse steigt in die Kreisliga auf.

Der Meister der 2. Kreisklasse kann nur aufsteigen wenn die geforderte Mannschaftsstärke der 1. Kreisklasse erbracht wird.

Alles  weitere zum Auf- u. Abstieg regelt der Spielleiter.

8.   Entscheidungswettkämpfe

Sollten Entscheidungswettkämpfe erforderlich werden, sind diese vom Spielleiter des Kreises X anzusetzen.

9.   Mannschaftsmeisterschaften (Rundenwettkämpfe - Doppelstart)

Bei den Mannschaftsmeisterschaften des KV X sind Doppelstarts von Werfern, die bereits einen Kreismeistertitel errungen haben nicht erlaubt.

10.   Kreis - Einzelmeisterschaften

Teilnehmer dieser als Streckenwerfen durchgeführten Meisterschaften mit der Kunststoff- bzw. Gummikugel sind je Verein  max. drei Teilnehmer (bei Jugend F und E sind es sechs Werfer, da nur Kunststoffkugel). Unbegrenzt ist die Anzahl der Teilnehmer je Verein mit der Eisenkugel.

Teilnahmeberechtigt sind weiterhin die Titelverteidiger und in der Altersklasse I (eins) die sechs Erstplazierten der letzten Kreiseinzelmeisterschaften, für diese Werfer ist das Startrecht nicht übertragbar.

Doppelstarts sind erlaubt. Jedoch darf ein Werfer nur in einer Altersklasse starten.

 

11.   Protest

Punktspiele:

Wird von einem Verein Protest eingelegt, so muss dies auf dem Spielbericht vermerkt werden. Telefonisch muss der Protest bis spätestens 18.00 Uhr beim Spielleiter vorgebracht werden. Er ist in schriftlicher Form bis spätestens 3. Werktag (Poststempel) nach dem Spieltag zu begründen.

Das Schiedsgericht wird vom Spielleiter einberufen.

sonstige Wettkämpfe:

Ein Protest kann nach Wettkampfende, bezogen auf das Wettkampfende des jeweiligen Einzelkampfes, nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 30 Minuten eingelegt werden. Nach Protesteinlegung ist ein Schiedsgericht einzuberufen, welches unverzüglich zusammenzutreten und mündlich über den dem Protest zugrunde liegenden Sachverhalt zu verhandeln hat.

 

III. Abweichende Regelung zu den FKV - Wettkampfbestimmunen im Straßenboßeln

12.   Antreten nicht vollzähliger Mannschaften (Nichterscheinen) im Kreis X

Bei Antreten eines Vereins mit unvollständiger Mannschaft oder Nichtantritt erhält der Gegner in der Punktrunde  2 Pluspunkte sowie  in der Altersklasse Männer I  10 Schoet, in allen anderen Klassen 5 Schoet zuerkannt.

13.   Boßelkugeln

Abweichung für den Spielbetrieb des Kreis X  unterhalb  der Kreisliga:

-     Es darf mit der Boßelkugel entsprechend der Altersklasse des Werfers

geworfen werden.

 

IV.    Inkrafttreten / Geltung

Diese Neufassung ersetzt die Kreis-Wettkampfbestimmungen von März 2008 und tritt am 01. April 2009 in Kraft.

Grabstede,  ??. ???????? 2009

 

 

1. Vorsitzender                                                       Spielleiter

Joachim Hobbie                                                     Harald Albers