Kreis
X e. V.
Wettkampfbestimmungen
im Straßenboßeln
Es
wurde für die folgenden Ausführungen aus Vereinfachungsgründen jeweils die männliche
Form gewählt. Sie gilt für die weibliche Form entsprechend.
Im
Bereich des Kreisverbandes X – Friesische Wehde gelten die
Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln des FKV für den gesamten
Punktspielbetrieb und alle Meisterschaften des Kreises X, bis auf die
Abweichungen unter Punkt III.
Auf
die Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln des FKV und KLV O wird verwiesen.
Inhaltsverzeichnis:
I. Organisation
1.
Spielleiter
2.
Spielobmann
3.
Mannschaftsmeldungen
II.
Spielbetrieb und Meisterschaften
5. Punktspielbetrieb
6.
Teilnahme mit
mehreren Mannschaften (Kreis X)
??????
7.
Auf- und Abstieg
8. Entscheidungswettkämpfe
9.
Mannschaftsmeisterschaften (Rundenwettkämpfe - Doppelstart)
10.
Kreis – Einzelmeisterschaften
11.
Protest
III.
Abweichende Regelung zu den FKV - Wettkampfbestimmunen im Straßenboßeln
12.
Antreten nicht vollzähliger Mannschaften (Nichterscheinen)
13.
Boßelkugeln
IV.
Inkrafttreten
/ Geltung
I. Organisation
1.
Spielleiter
Der Spielleiter ist für
alle Dinge, die den Spielbetrieb angehen, zuständig. Er erstellt die Spielpläne
und nimmt alle Ergebnisse der Punktspiele des Kreises X entgegen. Er hat die
Tabellen zu erstellen und der Presse die
Ergebnisse zu übermitteln.
2.
Boßelobmann
Der Boßelobmann
organisiert die Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften des Kreises X und sorgt für
die ordnungsgemäße Durchführung.
3.
Mannschaftsmeldungen
Die
Vereine melden dem Spielleiter zum 31.
Juli eines Jahres im Jugendbereich die am Punktspielbetrieb
teilnehmenden Mannschaften mit den Anschriften lt. Ziffer 4
und Änderungen für
die Hauptklassen, wenn sich die geforderte Mannschaftsstärke ändert und somit
auch die Spielklasse.
Alle Wettkämpfe
sind gemäß Spielplan durchzuführen.
Verlegungen sind
nur in begründeten Ausnahmefällen statthaft, wenn beide Vereine einverstanden
sind und auch nur innerhalb der Hin – oder Rückrunde.
Die
Hinrunde ist im Dezember des jeweiligen Jahres zu beenden.
Wenn keine Einigung
erzielt wird, kann der Spielleiter den Wettkampftermin verbindlich festsetzen.
Dabei sind Vor- und
Nachholtermine möglich.
Mit dem Spielplan
wird vom Spielleiter eine Anschriftenliste der jeweiligen Liga an die Vereine übermittelt.
Hierin sind aufzuführen:
-
Vereinsvorsitzender
(Anschrift und Telefon- und Faxnummer sowie E- Mailadresse)
-
Mannschaftsführer
(Sportwart) mit Telefonnummer
-
Vereinslokal mit
Telefonnummer
-
Boßelstrecke mit Erläuterungen.
II.
Spielbetrieb und Meisterschaften
5.
Punktspielbetrieb
Im
Ligenspielbetrieb ist die
Mannschaftsstärke:
-
Männer
-
Kreisliga: auf 16 Werfer
bestimmt, davon 2 Holz –
und
2 Gummigruppen. Es können 4 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
-
1. Kreisklasse: auf 16
Werfer bestimmt, davon 2 Holz –
und
2 Gummigruppen. Es können 4 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
-
2. Kreisklasse: auf 8 –
10 Werfer bestimmt, davon 1 Holz – und 1
Gummigruppen.
Es kann mit einer Gruppenstärke von 4 - 5 Werfer geworfen werden, es
muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke beendet
werden.
Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
-
3.
Kreisklasse: auf 4 – 5 Werfer
bestimmt, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke
beendet werden. Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
Geworfen
wird auf der Hintour mit der Gummiboßel und auf der Rücktour mit der
Kunststoffboßel.
-
Frauen:
-
Kreisliga: auf 8
Werferinnen bestimmt, davon 1 Holz –
und
1 Gummigruppen. Es können 2 Ersatzwerferinnen eingewechselt werden.
-
1. Kreisklasse: auf 8
Werferinnen bestimmt, davon 1 Holz –
und
1 Gummigruppen. Es können 2 Ersatzwerferinnen eingewechselt
werden.
-
2.
Kreisklasse: auf 4 - 5 Werferinnen
bestimmt, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke
beendet werden.
Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummiboßel und auf der Rücktour
mit der Kunststoffboßel.
6.
Teilnahme mit mehreren Mannschaften (Kreis X)
Werfen
mehrere Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse, gilt die Mannschaft
mit der niedrigeren Bezeichnung als höherklassig.
Sollte ein Verein hiergegen verstoßen und nicht
spielberechtigte Werfer einsetzen, so wird der Wettkampf für die Mannschaft als
verloren gewertet. Wertung: 0:2 Punkte und
5 Minusschoet.
7.
Auf- und Abstieg
Männer:
Der
letzt Platzierte der Kreisliga steigt in die 1. Kreisklasse ab.
Extremfall: Wenn
keine Mannschaft in die Bezirksklasse aufsteigen sollte und eine oder zwei
Mannschaft(en) aus der Bezirksklasse absteigt, dann steigen zwei bzw. drei
Mannschaften ab.
Der Meister der 1.
Kreisklasse steigt in die Kreisliga auf.
Der Meister der 2.
Kreisklasse kann nur aufsteigen wenn die geforderte Mannschaftsstärke der 1.
Kreisklasse erbracht wird.
Frauen:
Der letzt
Platzierte der Kreisliga steigt in die 1. Kreisklasse ab.
Extremfall: Wenn
keine Mannschaft in die Bezirksklasse aufsteigen sollte und eine oder zwei
Mannschaft(en) aus der Bezirksklasse absteigt, dann steigen zwei bzw. drei
Mannschaften ab.
Der Meister der 1.
Kreisklasse steigt in die Kreisliga auf.
Der Meister der 2.
Kreisklasse kann nur aufsteigen wenn die geforderte Mannschaftsstärke der 1.
Kreisklasse erbracht wird.
Alles
weitere zum Auf- u. Abstieg regelt der Spielleiter.
8.
Entscheidungswettkämpfe
Sollten Entscheidungswettkämpfe
erforderlich werden, sind diese vom Spielleiter des Kreises X anzusetzen.
9.
Mannschaftsmeisterschaften (Rundenwettkämpfe - Doppelstart)
Bei den Mannschaftsmeisterschaften des KV X sind Doppelstarts
von Werfern, die bereits einen Kreismeistertitel errungen haben nicht erlaubt.
10.
Kreis - Einzelmeisterschaften
Teilnehmer dieser als
Streckenwerfen durchgeführten Meisterschaften mit der Kunststoff- bzw.
Gummikugel sind je Verein max. drei Teilnehmer
(bei Jugend F und E sind es sechs Werfer, da nur Kunststoffkugel). Unbegrenzt
ist die Anzahl der Teilnehmer je Verein mit der Eisenkugel.
Teilnahmeberechtigt
sind weiterhin die Titelverteidiger und in der Altersklasse I (eins) die sechs
Erstplazierten der letzten Kreiseinzelmeisterschaften, für diese Werfer ist das
Startrecht nicht übertragbar.
Doppelstarts sind erlaubt. Jedoch darf ein Werfer nur in einer
Altersklasse starten.
11.
Protest
Punktspiele:
Wird
von einem Verein Protest eingelegt, so muss
dies auf dem Spielbericht vermerkt werden. Telefonisch muss der Protest bis spätestens
18.00 Uhr beim Spielleiter vorgebracht werden. Er ist in schriftlicher Form bis
spätestens 3. Werktag (Poststempel) nach dem Spieltag zu begründen.
Das
Schiedsgericht wird vom Spielleiter einberufen.
sonstige
Wettkämpfe:
Ein
Protest kann nach Wettkampfende, bezogen auf das Wettkampfende des jeweiligen
Einzelkampfes, nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 30 Minuten eingelegt
werden. Nach Protesteinlegung ist ein Schiedsgericht einzuberufen, welches
unverzüglich zusammenzutreten und mündlich über den dem Protest zugrunde
liegenden Sachverhalt zu verhandeln hat.
III.
Abweichende Regelung zu den FKV - Wettkampfbestimmunen im Straßenboßeln
12.
Antreten nicht vollzähliger Mannschaften (Nichterscheinen) im Kreis X
Bei Antreten eines Vereins mit
unvollständiger Mannschaft oder Nichtantritt erhält
der Gegner in der Punktrunde 2
Pluspunkte sowie in der Altersklasse
Männer I 10 Schoet, in allen
anderen Klassen 5 Schoet zuerkannt.
13.
Boßelkugeln
Abweichung
für den Spielbetrieb des Kreis X unterhalb
der Kreisliga:
-
Es darf mit der Boßelkugel entsprechend der Altersklasse des Werfers
geworfen
werden.
IV.
Inkrafttreten / Geltung
Diese
Neufassung ersetzt die Kreis-Wettkampfbestimmungen von März 2008 und tritt am
01. April 2009 in Kraft.
Grabstede,
??. ???????? 2009
1. Vorsitzender
Spielleiter
Joachim Hobbie
Harald Albers