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Friesischer
Klootschießer Verband e.V. |
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Fach
6a |
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Friesischer
Klootschießer Verband e.V. |
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-
Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln - |
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Landes
- Klootschießer -Verband Ostfriesland e.V. |
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Klootschießerlandesverband
Oldenburg e.V. |
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Wettkampfbestimmungen
Straßenboßeln |
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6a |
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Wettkampfbestimmungen
im Straßenboßeln |
|
Inhaltsverzeichnis |
|
Es
wurde für die folgenden Ausführungen aus Vereinfachungsgründen
jeweils die männliche |
|
Form
gewählt. Sie gilt für die weibliche Form entsprechend. |
|
Grundsätze |
|
I. |
|
Spielbetrieb |
|
1. |
|
Gruppenführer |
|
2. |
|
Punktspielbetrieb |
|
3. |
|
Allgemeingültiges
zu den Wettkämpfen |
|
4. |
|
Absagen
eines Wettkampfes |
|
5. |
|
Startzeiten
/ Wettkampfbeginn |
|
6. |
|
Teilnahme
mit mehreren Mannschaften |
|
7. |
|
Antreten
nicht vollzähliger Mannschaft im Punkspielbetrieb (Nichterscheinen) |
|
8. |
|
Wettkampfgerät
/ Kontrolle |
|
9. |
|
Boßelkugeln
/ Beschaffenheit |
|
10. |
|
Sportgeräte
/ Boßel |
|
11. |
|
Anlauf,
Abwurf und Wettkampffortführung |
|
12. |
|
Gültigkeit
der Würfe |
|
13. |
|
Wettkampfwertung |
|
14. |
|
Spielbericht |
|
15. |
|
Protest
/ Schiedsgericht bei der Punktrunde |
|
16. |
|
Tabellenwertung |
|
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|
II. |
|
FKV
- Organisation, Meisterschaften, Passstelle/Passpflicht |
|
17. |
|
Wettkampfart |
|
18. |
|
Altersklassen |
|
19. |
|
Passstelle |
|
20. |
|
Passpflicht
/ Spielberechtigung |
|
21. |
|
Spielerwechsel
/ Spielberechtigung |
|
22. |
|
Bahnabnahme |
|
23. |
|
Antreten
nicht vollständiger Mannschaften (Nichterscheinen) |
|
24. |
|
FKV
- Mannschaftsmeisterschaften |
|
25. |
|
FKV
- Einzelmeisterschaften |
|
26. |
|
Ranglistenwerfen |
|
27. |
|
Unstimmigkeiten
/ Schiedsgericht |
|
28. |
|
Siegerehrung |
|
29. |
|
Siegerauszeichnung |
|
III. |
|
Inkrafttreten
/ Geltung |
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|
Grundsätze |
|
Wichtig:
Erst kommt der Straßenverkehr, dann der Boßelsport. |
|
Die
Verkehrssicherheit hat absoluten Vorrang. |
|
I.
Spielbetrieb. |
|
1. |
|
Gruppenführer |
|
Gruppenführer
ist, falls kein anderer Werfer beim Start benannt wurde, der Anwerfer
der jeweili- |
|
gen Gruppe. |
|
Jeder
Gruppenführer muss mit den Richtlinien vertraut sein. Eine Ausführung
dieser Wettkampf- |
|
bestimmungen
sollte bei den Wettkämpfen verfügbar sein, um einen eventuellen
Protest vermei- |
|
den
zu können. |
|
2. |
|
Punktspielbetrieb |
|
a.)
Gruppen -/ Mannschaftsstärken |
|
Die
Gruppenstärke ist in allen Männer -, Frauen - und Jugendklassen auf
4 Werfer |
|
festgelegt. |
|
Im
Ligenspielbetrieb ist für Männer I - Klassen die Mannschaftsstärke
auf 16 Werfer |
|
bestimmt,
davon 2 Holz - und 2 Gummigruppen. Es können 4 Ersatzwerfer einge- |
|
wechselt
werden. |
|
Für
Frauen I, Männer II und Männer III - Klassen ist die Mannschaftsstärke
auf 8 |
|
Werfer
festgesetzt, davon je eine Holz - und eine Gummigruppe. Es können 2
Ersatz- |
|
werfer
eingewechselt werden. |
|
Bei
Mannschaften mit nur einer Gruppe dürfen 2 Ersatzwerfer eingewechselt
werden, |
|
wobei
auf der Hintour mit Gummi und auf der Rücktour mit Holz geworfen
werden |
|
muss. |
|
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|
b.)
Reihenfolge / Auswechslung von Spielern |
|
Während
des gesamten Wettkampfes muss die festgelegte Reihenfolge der
eingesetz- |
|
ten
Werfer eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Reihenfolge wird
jeder ausge- |
|
lassene
Wurf als geworfen gewertet. Der ausgeführte Wurf behält seine Gültigkeit. |
|
Die
Mannschaft kann jederzeit Ersatzwerfer einwechseln. Wie die Mannschaft
wech- |
|
selt,
bleibt ihr überlassen - z. B. alle Werfer in eine Gruppe oder 1
Werfer in jeder |
|
Gruppe
(Anzahl siehe 2a). |
|
Ein
Ersatzwerfer kann nur den Platz eines ausgeschiedenen Werfers
einnehmen. Eine |
|
zeitliche
Verzögerung darf durch das Auswechseln nicht erfolgen. |
|
Ist
das Auswechselkontingent erschöpft und weitere Werfer fallen aus
(z.B. wegen |
|
Verletzung),
muss die betreffende Mannschaft / Gruppe reduziert (z.B. 3 Werfer
gegen |
|
4
Werfer) weiter werfen. Ein verletzter Werfer darf nach einer
"Behandlungsphase" |
|
wieder
eingesetzt werden. |
|
Die
nicht absolvierten Würfe werden der "reduziert" werfenden
Gruppe mit jeweils ei- |
|
nem
Wurf (gilt als geworfen) belastet. |
|
Ein
ausgewechselter Werfer darf im laufenden Wettkampf nicht wieder
eingesetzt |
|
werden. |
|
c.)
Wettkampfabbruch |
|
Wird
ein Wettkampf abgebrochen (Witterungsbedingungen, Unfall u.a.),
erfolgt eine |
|
Neuansetzung
des Wettkampfes. Das Ergebnis des abgebrochenen Wettkampfes zum |
|
Zeitpunkt
des Abbruchs wird nicht gewertet, unabhängig davon, wie weit der
Wett- |
|
kampf
"fortgeschritten" ist. |
|
d.)
Spielgemeinschaften / gemischte Gruppen |
|
Spielgemeinschaften
oberhalb der Kreisebene sind nicht zugelassen. Männliche / |
|
weibliche
Mischgruppen sind ebenfalls nicht erlaubt, ausgenommen alle
Jugendklas- |
|
sen
bei Mannschaftsmeisterschaften. |
|
Eine
gemischte Gruppe wird unabhängig von der Verhältniszahl
"weiblich" / "männ- |
|
lich"
den männlichen Klassen zugeordnet. |
|
e.)
Doppelstarts |
|
Werfer
- Doppelstarts an einem Spieltag sind generell nicht erlaubt. Auch
Werfer aller |
|
Altersklassen
des Kreisspielbetriebes unterhalb der 1. Kreisliga dürfen an einem
Spiel- |
|
tag
nicht auf Kreisebene und Landesebene eingesetzt werden. |
|
Ein
Spieltag ist der Kalendertag, an dem er laut Spielplan angesetzt ist.
Vorgeholte |
|
oder
nachgeholte Wettkämpfe zählen zu dem Spieltag des ursprünglichen
Spieltages |
|
laut
Spielplan. |
|
Ein
Jugendwerfer kann außerhalb seiner Mannschaft, auch innerhalb einer
Woche, in |
|
einer
Erwachsenenmannschaft der Frauen I und Männer I ohne Nachteil
eingesetzt |
|
werden. |
|
3.
Allgemeingültiges zu den Wettkämpfen |
|
Wettkampfjahr:
Das Wettkampfjahr beginnt mit dem 01.07. eines jeden Jahres und endet
mit dem |
|
30.06. des
darauf folgenden Jahres. In diesem Zeitraum sind die jährlichen
Meisterschaften ab- |
|
zuwickeln. |
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|
Die
angegebenen Heimstrecken sind für die Saison verbindlich. |
|
Es
muss die zu Saisonbeginn angegebene Boßelstrecke auch bei Protest des
Gegners abgeworfen |
|
werden. Sie
kann nur bei Sperrungen, Reparaturen etc. mit Einverständnis des
Spielleiters geän- |
|
dert
werden. |
|
Die
gesamte Wurfstrecke zwischen Startlinie, Wendemarkierung und Ziel soll
mit etwa 10 - 12 |
|
Gruppen-/
Mannschaftsdurchgängen durchworfen werden (ohne das sog. Ausfallen).
Daher er- |
|
folgt die
Festlegung der Wendemarkierung für Männer-, Frauen- und
Jugendklassen sowie nach |
|
Altersklassen
unterschiedlich weit von der Startlinie entfernt. |
|
Vor dem
Wettkampf sind dem Gegner evtl. Kugelaufnahmen, Kreuzungen, Brücken
oder Kurven |
|
bzw. die
Wenden bekannt zu machen. |
|
Es ist in
jeder Gruppe eine rote Fahne mitzuführen. |
|
4.
Absagen eines Wettkampfes |
|
Bei
Schnee, Glätte oder Nebel hat der Gastgeber durch die lt.
Anschriftenliste verantwortliche |
|
Person (1.
Vorsitzender, Mannschaftsführer oder Sportwart) bis spätestens 1
Stunde vor Startbe- |
|
ginn dem
Gast über dessen laut Anschriftenliste (wie vor) verantwortliche
Person den Wettkampf |
|
abzusagen,
der Spielleiter ist unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast hat
bis Startbeginn |
|
eine
Einspruchsmöglichkeit beim Spielleiter. Dieser oder ein Vertreter;
entscheidet dann an Ort |
|
und
Stelle über die Wettkampftauglichkeit der Wurfstrecke; evtl. setzt er
den Wettkampf noch für |
|
später
an, setzt die Begegnung ab oder setzt in der Hinrunde die Strecke des
Gegners als Wett- |
|
kampfort
fest. |
|
Die
Boßelstrecke muss frei von Schnee und Eis sein. Regen und Wind sind
keine Absagegründe. |
|
Die
ausgefallenen Wettkämpfe sind grundsätzlich am nächsten freien
Spieltag nachzuholen. |
|
Beim
Nachholen von ausgefallenen Punktwettkämpfen haben die vom
Spielleiter angesetzten |
|
Blocknachholungen
Vorrang vor Einzelnachholungen. |
|
Dem
Spielleiter ist die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Nachholung von
Wettkämpfen zwei |
|
Punktwettkämpfe
an einem Wochenende anzusetzen, wenn der Spielplan dies erfordert und
es |
|
keine
andere zeitliche Nachholmöglichkeit gibt. |
|
Ausnahme:
Bei extremen Witterungsverhältnissen kann nur über den Spielleiter
der Wettkampf |
|
abgesagt
werden. |
|
5.
Startzeiten/ Wettkampfbeginn |
|
Startzeiten,
die ohne triftigen Grund überschritten werden, führen zur
Disqualifikation. Als trifti- |
|
ger
Grund gilt u.a. wenn bei der Anfahrt zu einem Wettkampf die Mannschaft
oder ein Mitglied |
|
der
Mannschaft als Unfallbeteiligte / er aufgehalten wird. |
|
Der
Wettkampfbeginn hat lt. Spielplan zu erfolgen |
|
Die
Anfahrt ist so zu planen und durchzuführen, dass das Erreichen des
Abwurfortes bis zur fest- |
|
gesetzten
Startzeit möglich ist. Unpünktlichkeit auf Grund von Ortsunkenntnis
ist kein triftiger |
|
Entschuldigungsgrund. |
|
Die
Mannschaften müssen zur Startzeit (lt. Spielplan) in der für die
jeweilige Mannschaft erfor- |
|
derlichen
Personenzahl anwesend sein, eventuelle Ersatzwerfer müssen zu diesem
Zeitpunkt |
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|
jedoch nicht
an der Abwurfmarke anwesend sein. Sie müssen jedoch zum Zeitpunkt der
erforder- |
|
lichen
Einwechselung sofort einsetzbar sein. |
|
Das
Fehlen auch nur eines Werfers ist gleichbedeutend mit einem
Nichtantritt. |
|
Müssen
mehrere Mannschaften vom gleichen Abwurfpunkt starten, so ist eine
zeitliche Ver- |
|
schiebung
des Abwurfes für die nachstartenden Mannschaften zulässig. Die
Mannschaften müs- |
|
sen in
diesem Fall unmittelbar nacheinander starten; sie müssen aber in
jedem Fall alle zur fest- |
|
gesetzten
Abwurfzeit vollzählig anwesend sein. |
|
6.
Teilnahme mit mehreren Mannschaften |
|
Nehmen
mehrere Mannschaften einer Altersklasse eines Vereins am
Punktspielbetrieb teil, sind |
|
Mannschaften
aus unteren Klassen nur startberechtigt, wenn die Mannschaft / en in
den höheren |
|
Klassen
vollzählig angetreten ist / sind. |
|
Werfer einer
klassenhöheren Mannschaft müssen an mindestens zwei Pflichtwettkämpfen
ausset- |
|
zen, um für
eine klassenniedrigere Mannschaft spielberechtigt zu sein. |
|
Werfer einer
klassenhöheren Mannschaft ist, wer mindestens drei Wettkämpfe in
Folge oder fünf |
|
Wettkämpfe
insgesamt in der laufenden Saison in der höheren Klasse geworfen hat
(sog. Fest- |
|
werfen). |
|
Als Werfer
einer klassenhöheren Mannschaft gilt auch, wer als Werfer der
Altersklasse II in der |
|
Altersklasse
I wirft. Innerhalb der Altersklassen III und IV gibt es „kein"
Festwerfen. Hat ein |
|
Verein in
den Altersklassen II, III oder IV in einer Staffel mehrere
Mannschaften, dann gilt die |
|
Regelung wie
in den Altersklassen I. |
|
Die Klassenhöhe
wird wie folgt festgelegt (von höchster Spielklasse abwärts): |
|
Landesliga
Alterskl. I |
|
Bezirksliga
Alterskl. I |
|
Bezirksklasse
Alterskl. I |
|
nachfolgend
die jeweils höchste Klasse der Kreisverbände. |
|
Sollte ein
Verein hiergegen verstoßen und nicht spielberechtigte Werfer
einsetzen, so wird der |
|
Wettkampf für
die Mannschaft als verloren, wie bei Nichtantritt, gewertet. |
|
7.
Antreten nicht vollzähliger Mannschaften im Punktspielbetrieb
(Nichterscheinen) |
|
Bei Antreten
eines Vereins mit unvollständiger Mannschaft oder Nichtantritt erhält
der Gegner in |
|
der
Punktrunde 2 Pluspunkte sowie in der Altersklasse Männer I 10 Schoet,
in allen anderen |
|
Klassen 5
Schoet zuerkannt. Zusätzlich kann der Verein mit einer Geldstrafe
belegt werden. Der |
|
Betrag
ist an den jeweiligen Landes- bzw. Kreisverband zu überweisen.
Sollten durch einen Ver- |
|
kehrsunfall
unmittelbar auf dem Wege zum Wettkampf Werfer ausfallen, kann der
Wettkampf |
|
durch den
Spielleiter neu angesetzt werden. Tritt eine Mannschaft dreimal in der
laufenden Sai- |
|
son
nicht an, so wird sie aus der Wertung genommen und ist 1. Absteiger. |
|
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8.
Wettkampfgerät / Kontrolle |
|
Alle
eingesetzten Wettkampf- / Sportgeräte haben den Richtlinien des FKV
zu entsprechen und |
|
sind zu
kontrollieren. Die Kontrolle erfolgt nach Maßgabe der
Wettkampfleitung. Eine Maßkon- |
|
trolle
der eingesetzten Kugel steht dem Gegner vor, während und nach dem
Wettkampf zu. |
|
9.
Boßelkugeln / Beschaffenheit |
|
a)
Das Sportgerät Kunststoffboßel (sogen. Holzkugel) besteht aus
Duroplast mit Baumwollge- |
|
webe
verstärkt (Hartgewebe). Die Boßel müssen schwarz sein. |
|
b)
Das Sportgerät Gummiboßel ist eine aus Kautschukmischung auf Basis
Natur - und Buta- |
|
dienkautschuk
mit Füll - und Hilfsmitteln. Die Farbe ist rot (RAL 3018). Die Boßel
müssen |
|
mit einem
"FKV 4-Punkt - Emblem" versehen sein, für das Markenschutz
besteht. |
|
Die
Embleme müssen gut lesbar sein. Manipulationen an Boßel werden durch
das zuständige |
|
Sportgericht
geahndet. |
|
10.
Sportgeräte / Boßel |
|
Straßenboßeln |
|
Durchmesser |
|
Durchmesser |
|
Altersgruppe |
|
Altersklasse |
|
Kunststoffkugeln |
|
Gummikugeln |
|
weibl.
/ männl. Jugend |
|
F |
|
8,0
cm |
|
-------- |
|
weibl.
/ männl. Jugend |
|
E |
|
9,0
cm |
|
-------- |
|
weibl.
/ männl. Jugend |
|
C
/ D |
|
10,0
cm |
|
9,5
cm |
|
weibl.
/ männl. Jugend |
|
B
/ A |
|
11,0
cm |
|
10,5
cm |
|
Frauen |
|
I
- IV |
|
11,0
cm |
|
10,5
cm |
|
Männer |
|
I
- III |
|
12,0
cm |
|
10,5
cm |
|
Männer |
|
IV
+ V |
|
11,0
cm |
|
10,5
cm |
|
Die
Toleranz für Kunststoff - und Gummikugeln beträgt +/- 2 mm. |
|
Eisenkugeln
für sämtliche Altersklassen: |
|
Durchmesser:
5,8 cm |
|
Gewicht:
800 g ( +/- 6 g) |
|
(„28") |
|
Die Messung
erfolgt ausschließlich mit vom Friesischen Klootschießer Verband
e.V. zur Verfü- |
|
gung
zu stellenden Messlehren. |
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11.
Anlauf, Abwurf und Wettkampffortführung |
|
a.) |
|
Jede
Mannschaft bzw. jeder Teilnehmer ist für die Bereitstellung ihrer /
seiner Boßel |
|
und
eines Boßelsuchers verantwortlich. Die Boßel sind auf Verlangen dem
gegneri- |
|
schen
Gruppenführer vorzuzeigen. Gleiches gilt für eingewechselte Boßel. |
|
Ausgewechselte
Boßel dürfen im gleichen Wettkampf nicht wieder eingesetzt wer- |
|
den |
|
Bei
Mannschaftswerfen ist pro Gruppe eine Ersatzboßel mitzuführen. Jede
Gruppe |
|
darf
jeweils nur eine Boßel bzw. Ersatzboßel einsetzen. Bei Verlust der
Boßel und |
|
der
Ersatzboßel ist der Einsatz weiterer Ersatzboßel, auch der bereits
ausgewechsel- |
|
ten
Boßel, erlaubt. Gehen während des Wettkampfes Boßelkugeln verloren,
sind |
|
nach
spätestens 15 Minuten Ersatzkugeln einzusetzen. |
|
b.) |
|
Es
gilt der Boßelwurf. Der sog. Flüchterschlag (Ausnahme Eisenkugel)
ist nicht er- |
|
laubt. |
|
c.) |
|
Der
gastgebende Verein wirft an. |
|
Nach
den Anwürfen beim Start erfolgen die weiteren Abwürfe an den
Stellen, wo |
|
die
Kugeln die größte Weite erreicht haben, im rechten Winkel zur
Wurfstrecke. |
|
Der
zurückliegende Werfer wirft zuerst. Wirft der vorne liegende Werfer
zuerst, ist |
|
dessen
Wurf ungültig. Die Boßel " kommt " zum Abwurfpunkt zurück.
Die Werfer- |
|
reihenfolge
wird mit dem nachfolgenden Werfer fortgesetzt. |
|
Anlaufbeginn,
Anlauf und Abwurf müssen auf der sichtbaren Fahrbahn erfolgen, die |
|
der
Wurfstrecke entspricht. Die Boßel muss in Wurfrichtung (Straßenführung)
ge- |
|
worfen
werden. |
|
In
Kurven mit Peilpunkt: Innerhalb dieses Bereiches muss die Boßel auf
der sichtba- |
|
ren
Fahrbahn aufgesetzt werden. |
|
Die
Abwurfstelle ist vom Werfer für den Gegner deutlich sichtbar zu
machen. |
|
Übertreten
ist nicht erlaubt. Ein Verstoß wird als ungültiger Wurf gewertet. |
|
Die
Boßel wird rechtwinklig zur Straßenführung aufgenommen (Ausnahme
Kur- |
|
ven).
In einer Kurve mit Gabelung (abzweigenden Straßen, Wegen, Plätzen
und Ein- |
|
fahrten
sowie parallel daneben verlaufenden Strassen) muss und in einer engen
Kur- |
|
ve
sollte innen ein Peilpunkt angebracht werden, der als Ausgangspunkt
einer Pei- |
|
lung
zur Boßel dient. Außerdem ist ein Messbereich (Beginn und Ende) zu
markie- |
|
ren.
Kleine Punkte/Striche außen zeigen den eigentlichen Straßenverlauf
an. |
|
Der
nächste Abwurf erfolgt rechtwinklig zur Wurfbahn vom Schnittpunkt
Peillinie |
|
Außen
- oder Innenkurve. ( Skizze ) |
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|
e)
Bei Boßelaufnahmen (Änderung oder Unterbrechung der Boßel -
Streckenführung, |
|
Kurven)
wird die Differenz zwischen den erreichten Weiten der beiden Gruppen
ge- |
|
messen.
Die zurück liegende Gruppe beginnt auf der weiterführenden Strecke
am |
|
Wiederanwurfpunkt,
die führende Gruppe entsprechend den gemessenen Metern |
|
(Vorsprung)
weiter vorn. |
|
Sobald
die Boßel der führenden Gruppe den Boßel-Aufnahmepunkt überschritten
hat, |
|
darf
die zurückliegende Gruppe nicht mehr werfen. |
|
Die
Boßelaufnahme- und Wiederanwurfpunkte müssen in ausreichender Länge |
|
(Wurfmöglichkeit
beachten) ausgezeichnet werden. |
|
f)
Bei der Wendemarkierung (deutlich markiert) wird umgeholt; die Gruppen
tauschen |
|
dann
die Abwurfstellen und evtl., bei Mannschaften mit nur einer Gruppe,
das Wurf- |
|
gerät
(Gummi auf Holz), sobald die Boßel der führenden Gruppe / Mannschaft
voll- |
|
ständig
die Wendemarkierung überschritten hat. |
|
Sobald
die Boßel der führenden Gruppe die Wendemarkierung überschritten
hat, darf |
|
die
zurückliegende Gruppe nicht mehr werfen. |
|
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|
Bei
Wurfstrecken ohne (Rundkurs) oder mit mehr als einer Wende muss ein
Stre- |
|
ckenmittelpunkt
(Wurfgerätewechsel) festgelegt werden. Beidseitiger Kugelwechsel |
|
erfolgt,
wenn die führende Gruppe diesen Punkt überworfen hat. |
|
g)
Sobald die Boßel der führenden Gruppe die Ziellinie überschritten
hat, darf die zu- |
|
rückliegende
Gruppe nicht mehr werfen. |
|
Die
führende Gruppe hat die Wende - und Ziellinie zu überwerfen, auch
wenn die zu- |
|
rück
liegende Gruppe diese bereits überworfen haben sollte. Es ist danach
möglich, |
|
dass
beide Kugeln über die Wende - bzw. Ziellinie kommen. Kommt die führende |
|
Gruppe
als erste über die Ziellinie, ist der Wettkampf beendet. Die zurück
liegende |
|
Gruppe
darf nicht mehr werfen. |
|
Damit
keine Fehler beim Aufmass der Meterdifferenz entstehen, sollte die
Wurfbahn |
|
am
Ziel in ausreichender Länge (Wurfmöglichkeit) ausgezeichnet sein: In
ausreichen- |
|
der
Länge (je nach Wurfmöglichkeit) vor dem Ziel mit der Auszeichnung
Meter für |
|
Meter
beginnen. Jeder Meter ein kleiner Punkt, alle 5 Meter ein kurzer
Strich und alle |
|
10 Meter
jeweils ein Strich und eine Zahl. |
|
Das
Ziel muss deutlich markiert sein. |
|
Nach
dem Ziel fortlaufend (noch ein Wurf) wie vor weitermarkieren. Nicht am
Ziel |
|
wieder
mit Null beginnen, sondern die Meterzahl fortlaufend weiter
auszeichnen. |
|
Wenn keine
Markierung vorhanden ist, ist ein Messrad vom Gastgeber
bereitzuhalten. |
|
Die
Messung erfolgt in Wurfrichtung auf der rechten Straßenseite. |
|
Die
Start -, Wende - und Zielmarkierungen sollen nicht im Kurvenbereich
und dürfen nicht in |
|
gleicher Höhe
mit markanten örtlichen Gegebenheiten wie Straßenbäume, Leitpfähle
u. ä. liegen. |
|
12.
Gültigkeit der Würfe |
|
Ein
Wurf ist gültig, wenn das Wurfgerät aus dem Anlauf heraus in
Wurfrichtung die Hand des |
|
Werfers
verlassen und die Abwurfmarkierung überschritten hat. Ungültig ist
ein Wurf, wenn zum |
|
Zeitpunkt
des Abwurfs die Abwurfmarkierung von dem Werfer mit einem Fuß überschritten
war. |
|
Ungültige Würfe
dürfen vom gleichen Werfer nicht wiederholt werden. Der Wettkampf
wird |
|
vom nächstfolgenden
Werfer an gleicher Position fortgesetzt. |
|
Wurfgeräte,
die in Wurfrichtung von Mitgliedern der eigenen Mannschaft bzw. von
Angehörigen |
|
des eigenen
Vereins angehalten oder abgeleitet werden, (auch Kleidungsstücke,
Wettkampfgeräte |
|
etc.)
gelten als geworfen, und zwar bis zum Punkt der Beeinflussung. Werden
in Wurfrichtung |
|
sich
fortbewegende Wurfgeräte durch Mitglieder der gegnerischen
Mannschaft, durch sonstige |
|
Vereinsangehörige
des Gegners, durch Dritte oder durch Tiere angehalten oder
beeinflusst, kann |
|
der
Wurf wiederholt werden. Treffen Wurfgeräte auf ruhende Gegenstände,
gilt der Wurf als ge- |
|
worfen. Es zählt
die erreichte Weite bis zum Anprallpunkt bzw. die nach dem Ableiten
erreichte |
|
Weite.
Werden Wurfgeräte durch parkende Fahrzeuge angehalten oder
abgeleitet, gilt der Wurf |
|
als ausgeführt,
erfolgt dieses bei in der Bewegung befindlichen oder zum Stand
gebrachten Fahr- |
|
zeugen, kann
der Wurf wiederholt werden. |
|
Berührt
eine Kugel die vom Gegner vorher geworfene Kugel (Klicks) und rollt
zurück, so hat die |
|
zuletzt
geworfene Kugel die Führung. Beide Mannschaften werfen vom gleichen
Abwurfpunkt |
|
(Berührungspunkt)
aus ab. |
|
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Friesischer
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Fach
6a |
|
13.
Wettkampfwertung |
|
Ein
Wettkampf gilt als gewonnen, wenn das Ergebnis aller Gruppen einer
Mannschaft einen Vor- |
|
sprung
von 1 Schoet und mehr ergibt. Ein Sieg wird mit 2 Pluspunkten, eine
Niederlage mit 2 |
|
Minuspunkten
und ein Unentschieden mit jeweils 1 Punkt bewertet. Das Schoetverhältnis
wird |
|
ermittelt,
indem die von beiden Mannschaften erzielten Schoet und Meter addiert
werden. |
|
Ein Schoet
entspricht: |
|
alle
Männerklassen, männl. Jugend A |
|
150
m |
|
alle
Frauenklassen, weibl. Jugend A |
|
100
m |
|
Jugend
B - D |
|
100
m |
|
Jugend
E |
|
75
m |
|
Jugend
F |
|
50
m |
|
Die
Messungen erfolgen mit einem Messrad oder aufgrund von Straßenmarkierungen. |
|
Als Beispiel
I: |
|
Der
Verein X hat in 3 Gruppen zusammen 8 Schoet gewonnen, der Verein Y hat
mit einer Grup- |
|
pe 6 Schoet
gewonnen. Die Wertung lautet 2 Pluspunkte für den Verein X und 8:6
Schoet. Eine |
|
Unentschiedenwertung
mit 1:1 Punkten erfolgt, wenn der Vorsprung eines Vereins unter 1 |
|
Schoet
liegt. |
|
Als
Beispiel II: |
|
Der Verein X
hat 6 Schoet und 10 Meter, der Verein Y 5 Schoet und 12 Meter erzielt.
Wertung |
|
dann:
6:5 für den Verein X, aber 1:1 Punkte. |
|
Die
Festlegung der Meter hat durch die Gruppenführer der jeweiligen
Gruppen zu erfolgen, so- |
|
bald die
Siegerkugel das Ziel erreicht hat. |
|
14. |
|
Spielbericht |
|
Die Namen
der eingesetzten Werfer und das Ergebnis sind im Spielbericht
einzutragen. Der |
|
Spielbericht
muss in jedem Fall, auch bei einem Protest, von den beiden
Mannschaftsführern un- |
|
terschrieben
werden. Der Spielbericht ist umgehend, spätestens am 1. Werktag nach
dem Spieltag |
|
(Poststempel)
vom gastgebenden Verein an den zuständigen Spielleiter zu senden. Nur
dieser |
|
Spielbericht
ist verbindlich für die Wertung. |
|
Als
Beispiel: |
|
6,102
: 4,088 für den Verein X, |
|
0,101
: 12,001 für den Verein X |
|
6 Schoet 102
Meter zu 4 Schoet 88 Meter |
|
101
Meter zu 12 Schoet 1 Meter. |
|
Sollten
vom Spielleiter nach dem Wettkampf Unstimmigkeiten im Spielbericht
festgestellt wer- |
|
den, hat er
das Recht, die Wertung abzuändern. Gegen die Entscheidung des
Spielleiters kann |
|
innerhalb
von 3 Werktagen Protest (s. Punkt 15) eingelegt werden. |
|
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Fach
6a |
|
15. |
|
Protest
/ Schiedsgericht bei der Punktrunde |
|
Wird
von einem Verein Protest eingelegt, so muss dies auf dem Spielbericht
vermerkt werden. |
|
Telefonisch,
oder per Fax , muss der Protest bis spätestens 18.00 Uhr beim
Spielleiter vorgebracht |
|
werden. Er
ist in schriftlicher Form bis spätestens 3. Werktag (Poststempel)
nach dem Spieltag zu |
|
begründen.
Über den Protest entscheidet ein Schiedsgericht. Im Übrigen gilt §
16 der Allgemei- |
|
nen
Wettkampfbestimmungen. |
|
16.
Tabellenwertung |
|
Die Wertung
in der Tabelle wird folgendermaßen festgelegt: |
|
Maßgebend
sind grundsätzlich die Punkte. Bei Punktgleichheit zählt die
Schoetdifferenz, danach |
|
die
Meterdifferenz. Bei Punkt-, Schoet- und Metergleichheit ist z. B.
90:60 besser als 70:40. Dar- |
|
über
hinaus zählt der direkte Vergleich. |
|
II.
FKV - Organisation, Meisterschaften, Passstelle |
|
17.
Wettkampfarten |
|
Straßenboßeln
wird als Streckenwerfen für Mannschaften und Einzelteilnehmer
veranstaltet. |
|
Standwerfen
findet vor allem bei Mehrkampfmeisterschaften oder Vereinsfesten
Anwendung und |
|
kann sowohl
auf Straßen als auch auf Wiesen (Sportplätzen) durchgeführt werden. |
|
Das
Streckenwerfen gilt für den gesamten Punktspielbetrieb und alle
Meisterschaften (Ligen, |
|
Kreise). |
|
Es
werden folgende Disziplinen unterschieden: |
|
a.
Straßenboßeln mit Kunststoff- (sogen. Holzkugel)
und Gummikugel |
|
(1).
Mannschaftswettbewerb |
|
- |
|
als
Streckenwerfen |
|
- |
|
als
Standwerfen |
|
(2).
Einzelwettbewerb |
|
- |
|
als
Streckenwerfen |
|
- |
|
als
Standwerfen |
|
b.
Straßenboßeln mit Eisenkugeln |
|
Einzelwettkampf |
|
- |
|
als
Streckenwerfen |
|
- |
|
als
Standwerfen |
|
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|
c.
Weideboßeln mit Holzkugel |
|
(1)
Mannschaftswettkampf |
|
- |
|
als
Standwerfen |
|
(2)
Einzelwettkampf |
|
- |
|
als
Standwerfen |
|
18.
Altersklassen |
|
Die
Einteilung der Altersklassen erfolgt nach der Jahrgangstabelle ( siehe
Anlage ). Die Alters- |
|
klassen
teilen sich auf in: |
|
a) Männer I |
|
bis |
|
Männer
V |
|
männliche
Jugend |
|
F
bis A |
|
und |
|
b)
Frauen I |
|
bis |
|
Frauen
IV |
|
weibliche
Jugend |
|
F
bis A |
|
Werfer dürfen
in einer höheren ( leistungsstärkeren ) Altersklasse starten, wobei
die Wurfgeräte |
|
dieser
Klasse benutzt werden müssen und eine Wertung auch nur in dieser
Altersklasse erfolgt ( |
|
z.B. ist der
Einsatz Jugend F in Jugend E bis Frauen / Männer I oder Jugend C in
Jugend B bis |
|
Frauen / Männer
I ebenso erlaubt wie von älteren Werfern in jahrgangsjüngeren
Klassen wie z.B. |
|
Frauen
IV / Männer V in Frauen III / Männer IV bis Frauen / Männer I und
Frauen / Männer III |
|
in Frauen /
Männer II und Frauen / Männer I usw.). |
|
Auf
Kreisebene ist die Einrichtung weiterer Altersklassen zulässig. |
|
19.
Passstelle |
|
Der
Friesische Klootschießer-Verband e.V. führt eine zentrale
Passstelle. In der zentralen Pass- |
|
stelle
werden sämtliche Spielerpässe registriert |
|
Die
Vereine haben die Spielerpässe und Spielberechtigungen bei den
Kreispassstellen zu bean- |
|
tragen. Die
Beantragung erfolgt mit dem An- und Abmeldeformular des FKV (siehe
Anhang). |
|
Dem Antrag
ist ein aktuelles Passbild des Werfers beizufügen, sofern es sich um
eine Erst- oder |
|
Neuausstellung
handelt. |
|
Der
beantragende Verein und der Werfer stehen für die Richtigkeit der
angegebenen Daten. Die |
|
Kreispassstellen
erstellen die Spielerausweise und erteilen somit die
Spielberechtigung. Die Spie- |
|
lerpässe
werden den Vereinen zum Verbleib zugeleitet und stehen im Eigentum des
FKV. |
|
Die Pässe
der Jugendwerfer sind aus rotem Karton, die Spielerpässe der
Erwachsenen-Werfer aus |
|
gelbem
Karton. Blankoausweise erhalten die Kreispassstellen über die FKV -
Geschäftsstelle. |
|
Die
Eintragungen sind deutlich im Spielerausweis vorzunehmen. Die Angaben
werden durch |
|
Siegel und
Unterschrift an den gekennzeichneten Stellen bestätigt. Die Angaben
zur Spielberech- |
|
tigung
auf der Rückseite des Ausweises sind ebenfalls durch Stempel der
Passstelle zu bestätigen. |
|
Das Passbild
ist mit Nieten im Ausweis zu befestigen. |
|
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|
Änderungen
in einem Spielerausweis, z.B. Namensänderungen, sind deutlich im
Ausweis vorzu- |
|
nehmen und
durch Stempel der Kreispassstelle zu bestätigen. |
|
Auf der Rückseite
des Spielerausweises können maximal 3 Spielberechtigungen
dokumentiert |
|
werden,
bei erneutem Spielerwechsel ist ein neuer Ausweis zu erstellen. |
|
Der FKV
stellt den Kreispassstellen ein Verwaltungsprogramm zur Verfügung.
Die Daten sind |
|
durch
die Kreispassstellen einzugeben und zu verwalten. |
|
Folgende
Daten eines Werfers sind ab Inkrafttreten dieser Bestimmungen zu
erfassen: |
|
Name |
|
Vorname |
|
Geburtsdatum |
|
Geschlecht |
|
Passnummer |
|
Verein |
|
Kreisverband |
|
Ausstellungsdatum |
|
Desweiteren
können noch die Passfarbe und der Geburtsname erfasst werden. |
|
Sollte
bislang das Ausstellungsdatum eines Spielerausweises in einzelnen
Kreisverbänden nicht |
|
gespeichert
worden sein, ist insoweit eine Nachbearbeitung nicht notwendig. Die
Anforderungen |
|
an die
Datenerfassung beziehen sich auf die Ausweiserstellungen ab dem
01.07.2007. |
|
Jeder
Kreispasswart kann nur die Daten des jeweiligen eigenen Kreises
einsehen und bearbeiten. |
|
Die
Landesverbände können nur die Daten der Kreisverbände des
jeweiligen Landesverbands |
|
einsehen.
Die Bearbeitungskompetenzen und Leserechte werden durch den FKV -
Passwart ver- |
|
geben. |
|
Pässe
der Spieler, deren aktive Mitgliedschaft ruht (vereinslose Werfer),
verbleiben bei den |
|
Kreispassstellen.
Diese Werferdaten sind in einer gesonderten Auswertung für alle
Kreispasswar- |
|
te
einsehbar. |
|
Die
Kreispassstellen übersenden regelmäßig zum Monatsende die Daten
online zum FKV - |
|
Passwart,
in den Monaten Juni - Oktober soll auch eine Datenübersendung zur
jeweiligen Mo- |
|
natsmitte
erfolgen. In der zentralen Passstelle wird ein Datenabgleich durchgeführt.
Bei evt. |
|
Doppeleinträgen
oder anderen Unregelmäßigkeiten erfolgt eine Abstimmung mit den
Kreispass- |
|
warten. |
|
Die
Kreispassstellen übersenden im Juli eines jeden Jahres eine Liste
aller registrierten Spielbe- |
|
rechtigungen
eines Vereins zur Datenüberprüfung an die jeweiligen Vereine. Die
Vereine sind |
|
verpflichtet,
die Daten auf Richtigkeit zu prüfen, insbesondere auf Schreibfehler,
Namensände- |
|
rungen, Tod
eines Werfers, Ablauf eines Jugendausweises usw. Ungültige oder mit
falschen Da- |
|
ten
versehene Ausweise sind an die Kreispassstellen zu übersenden. Evtl.
falsche Daten sind im |
|
Ausweis
und im Verwaltungsprogramm durch die Kreispassstelle zu berichtigen. |
|
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|
20.
Anmeldung |
|
Eine
Neuanmeldung (Spielberechtigung) ohne bisherigen Spielerpass /
Spielberechtigung ist je- |
|
derzeit
möglich. |
|
21. |
|
Spielerwechsel
/ Spielberechtigung |
|
Ein Wechsel
der Spielberechtigung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: |
|
a
- Liegt die Abmeldung zum Ablauf des Wettkampfjahres am 30.06. (Datum
des Eingangs) bei |
|
dem
Vorstand des bisherigen Vereins vor, hat der Werfer einen Anspruch auf
einen Wechsel. |
|
Der
Verein hat eine fristgerechte Abmeldung dem ausscheidenden Werfer
schriftlich zu bestäti- |
|
gen
und das Abmeldeformular mit dem jeweiligen Spielerpass (keine Aushändigung
an den |
|
Werfer!)
bis zum 15.07. an die zuständige Kreispassstelle zu übergeben. Bei
den Kreispassstel- |
|
len
hat die Erfassung der Abmeldung bis zum 30.07. zu erfolgen. |
|
b-
Ein Spielerwechsel kann nach dem 30.06. nur noch erfolgen, wenn ein
Werfer in der vorheri- |
|
gen
Saison nicht am Spielbetrieb teilgenommen hat. Der abgebende Verein
muss in diesem Fall |
|
eine
zutreffende Bescheinigung ausstellen. |
|
c-
Jugendliche Werfer erhalten bei einem nachgewiesenen Wohnortwechsel
eine sofortige Frei- |
|
gabe
ohne Bindung an die vorgenannten Wechselfristen (Ummeldebescheinigung
muss vorlie- |
|
gen).
Der Passstelle müssen in diesem Fall die Unterlagen (Ab- und
Anmeldung, Spielerpass) |
|
zwecks
Neueintragung oder Umschreibung innerhalb von 14 Tagen vorgelegt
werden. |
|
Die
Abmeldung (Spielberechtigung für einen Verein) bedarf grundsätzlich
der Schriftform (An- |
|
und
Abmeldeformular des FKV). Die Abmeldebestätigung kann nur durch ein
Mitglied des ge- |
|
schäftsführenden
Vorstands des abgebenden Vereins erfolgen. |
|
Abmeldeformulare
sollten die Vereine und Kreispassstellen vorhalten, des Weiteren hält
der |
|
FKV
- Passwart die Formulare vor. Ebenso stehen alle Formulare als
Download auf der FKV - |
|
Internetseite
zur Verfügung. |
|
Die
Funktion der Kreispassstellen kann durch Landespassstellen in den
Landesverbänden wahr- |
|
genommen
werden, z. Zt. ist dies im KLV Oldenburg so eingerichtet. Die
Landesverbände kön- |
|
nen
ergänzende Vorgaben für die Abwicklung und Organisation in einer
Landespassstelle festle- |
|
gen,
diese dürfen aber nicht den FKV - Anforderungen und Maßgaben
entgegenstehen. |
|
22.
Bahnabnahme |
|
Die
Festlegung der Wettkampfstätten erfolgt durch den FKV in Abstimmung
mit dem durchfüh- |
|
renden
Kreisverband und dem jeweiligen Landesverband. Die Abnahme von
Wettkampfstätten |
|
erfolgt
durch Beauftragte des FKV, alsbald nachdem diese von dem durchführenden
Kreisver- |
|
band
vorgeschlagen wurden. Eine letzte Abnahme findet nach dem Aufbau der
Wettkampfstätten |
|
statt.
Die Abnahmen sind schriftlich zu bestätigen. |
|
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23. |
|
Antreten |
|
nicht |
|
vollzähliger |
|
Mannschaften |
|
(Nichterscheinen |
|
bei |
|
FKV- |
|
Veranstaltungen) |
|
Tritt
eine für einen offiziell angesetzten Wettkampf, einer Meisterschaft
oder einer sonstigen |
|
Veranstaltung
zur Teilnahme gemeldete Mannschaft nicht oder nicht vollständig an,
wird dem |
|
anmeldenden
Verein, Kreisverband bzw. Landesverband eine Geldstrafe je Erwachsenen
- Mann- |
|
schaft
in Höhe von 100,00 Euro und je Jugendmannschaft in Höhe von 50,00
Euro auferlegt. |
|
Ist der
Nichtantritt der Mannschaft auf nicht von dem anmeldenden Verein,
Kreisverband bzw. |
|
Landesverband
oder von dem gemeldeten Werfer zu vertretende Gründe zurückzuführen,
kann |
|
auf
schriftlich zu begründenden Antrag an den FKV - Vorstand dieser über
eine Aufhebung oder |
|
Herabsetzung
der Geldstrafe entscheiden. |
|
Der Antrag
ist binnen 2 Wochen nach Wettkampfende zu stellen. |
|
Der
FKV sollte die Entscheidung binnen 6 Wochen nach Antragseingang
treffen. |
|
24.
FKV - Mannschaftsmeisterschaften |
|
Zu
den Meisterschaften werden die Landesmeister aus den Landesverbänden
Oldenburg und Ost- |
|
friesland
nominiert. Die Wettkämpfe werden als Streckenwerfen in folgenden
Klassen durchge- |
|
führt: |
|
a.) Männer
I |
|
Vier
Gruppen von je 4 Werfern ( 2 Holz - und 2 Gummigruppen ). Es können 4
Ersatzwerfer ein- |
|
gewechselt
werden. Der Meister wird durch Streckenwerfen ermittelt. Es werden die
drei erstpla- |
|
zierten
Vereine der Landesligen jeweils nominiert. Der Durchführungsmodus
wird vorher festge- |
|
legt.
Entsprechend den weiteren Platzierungen wird bei Verhinderung nachgerückt. |
|
b.)
Männer II, III, Frauen I |
|
Zwei Gruppen
von je 4 Werfern ( 1 Holz - und 1 Gummigruppe). Der Meister Frauen I
wird |
|
durch
Streckenwerfen ermittelt. Es werden die drei erstplazierten Vereine
der Landesligen je- |
|
weils
nominiert. Der Durchführungsmodus wird vorher festgelegt. |
|
Entsprechend
den weiteren Platzierungen wird bei Verhinderung nachgerückt. Die
Ermittlung des |
|
Meisters Männer
II und Männer III erfolgt durch Streckenwerfen. Es können 2
Ersatzwerfer ein- |
|
gewechselt
werden. |
|
c.) Männer
IV, Männer V, Frauen II, Frauen III, Frauen IV, weibl. und männl.
Jugend F bis A. |
|
Eine
Gruppe von 4 Werfern, wobei 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden können. |
|
Geworfen
wird auf der Hintour mit der Gummiboßel und auf der Rücktour mit der
Kunststoffbo- |
|
ßel. |
|
In der
Jugend E und Jugend F wird ausschließlich mit der Kunststoffboßel
geworfen. Diese Meis- |
|
ter werden
durch Streckenwerfen ermittelt. Der Durchführungsmodus wird vorher
festgelegt. |
|
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Fach
6a |
|
Entsprechend
der weiteren Platzierung wird bei Verhinderung nachgerückt. Männliche
/ weibli- |
|
che
Mischgruppen sind für Mannschaftsmeisterschaften in allen
Jugendklassen zugelassen. |
|
Anders als
im Punktspielbetrieb ist: |
|
- |
|
von
beiden Mannschaften / Gruppen die Wende - und Zielmarke zu überwerfen.
Die über- |
|
worfenen
Meter an der Zielmarke werden nicht in Schoet / Wurf umgerechnet. |
|
25.
FKV - Einzelmeisterschaften |
|
Teilnehmer
dieser als Streckenwerfen durchgeführten Meisterschaften sind die
drei Erstplatzier- |
|
ten (bei
Jugend E und Jugend F die sechs Erstplatzierten) aus den Landesverbänden
Oldenburg |
|
und
Ostfriesland. Entsprechend den weiteren Platzierungen wird bei
Verhinderung nachgerückt. |
|
Jeder
Werfer hat 10 Würfe in eine Richtung auf einer vorgegebenen Strecke
zu absolvieren. Es |
|
werden die
drei Besten ermittelt und ausgezeichnet. |
|
Die
Meisterschaften finden in allen vom FKV zugelassenen Altersklassen
statt; in den Klassen |
|
Männer I,
Frauen I und männliche / weibliche Jugend A zusätzlich Wettbewerbe
mit der Eisen- |
|
kugel. |
|
Für die
Eisenkugel - Wettbewerbe ist neben dem Boßelwurf auch der Flüchterschlag
zugelassen. |
|
26. |
|
Ranglistenwerfen |
|
1.)
Die Ranglistenwerfen werden vom FKV an die Kreisverbände / Vereine
zur Austragung ü- |
|
bergeben.
Termine, Wettkampfstrecken und Disziplinen (Holz/Gummi/Eisen) legt der
FKV - |
|
Vorstand
(Fachwarte) gemeinsam mit dem Arbeitsausschuß „Boßeln"
und „Frauen" in
einem |
|
Jahresplan
fest. |
|
2.)
Der durchführende Kreis / Verein übernimmt die Markierung der
Wurfstrecke, regelt die |
|
Straßenfreigabe,
Parkgelände und die Räumlichkeiten /Lokalität usw. |
|
3.)
Die Leitung der Veranstaltung ist dem Boßelobmann und der
Frauenwartin übertragen. |
|
4.) Den
Anweisungen der Wettkampfleitung ist Folge zu leisten. |
|
5.)
Vorgesehen sind 6-10 Termine in einer Saison (Juli bis Juni), möglichst
außerhalb der Som- |
|
merferien
ggf. in der Sommerzeit auch am Freitagabend. Die Planung wird
weitgehend nach |
|
der
aktuell erforderlichen Notwendigkeit ausgerichtet, d.h. alle Kreise /
Vereine können sich |
|
bewerben. |
|
6.)
Zugelassen für die Rangliste sind jeweils 30 Werfer in der Frauen-
und in der Männerklasse. |
|
Startberechtigt
sind die Plätze 1 - 9, die sich jeweils von der letzten Rangliste
automatisch für |
|
die
neue Saison qualifizieren. Bei Verzicht wird der jeweils nächstplatzierte
Werfer der letz- |
|
ten
Rangliste nominiert. |
|
7.) Die Plätze
10 - 30 werden durch die Goldmedaillen - Gewinner der weiblichen und männli- |
|
chen
Jugend A der Disziplinen Holz-, Gummi- und Eisenkugel der FKV -
Einzelmeister- |
|
schaften,
sowie der Gold-, Silber- und Bronzemedaillengewinner der Klassen
Frauen I und |
|
Männer
I von den Einzelmeisterschaften der Landesverbände Oldenburg und |
|
Wettkampfbestimmungen
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Friesischer
Klootschießer Verband e.V. |
|
Fach
6a |
|
Ostfriesland
besetzt. Für Europameisterschaften werden weitere Startplätze durch
gesonderte |
|
Qualifikationen
mit der Eisenkugel vergeben. |
|
8.)
Verzichtet einer der Medaillengewinner auf einen Start oder ist
bereits in der Rangliste vertre- |
|
ten,
meldet der entsprechende Landesboßelobmann für die betreffende
Disziplin den jeweils |
|
nächstplatzierten
Werfer an den FKV - Boßelobmann. |
|
Ein
Nachrücken erfolgt allerdings nur bis maximal 2 Plätze nach dem
eigentlich qualifizierten |
|
Werfer.
Die weitere Auffüllung der Startplätze erfolgt durch Platzierte des
jeweiligen Landes- |
|
verbandes
bei der FKV Einzelmeisterschaft in den Klassen der weiblichen und männlichen |
|
Jugend
in der jeweiligen Disziplin. Mit Beginn der ersten Runde sind keine Änderungen
mehr |
|
möglich. |
|
9.) Pro
Start sind 10 Wurf auf Strecke gemäß den Wettkampfbestimmungen und
der FKV |
|
Einzelmeisterschaft
zu absolvieren. Beim Eisenkugelwerfen ist zusätzlich der Flüchterschlag |
|
erlaubt,
ansonsten zählt nur die Boßelausführung. |
|
10.) Der
Start erfolgt möglichst in Dreiergruppen. Die Startreihenfolge ergibt
sich aus den jeweils |
|
erzielten
Ergebnissen des vorherigen Werfens. Die erste Runde wird gelost. Die
folgenden |
|
Runden
werden in umgekehrter Reihenfolge (z.B. 30-20-10, 29-19-9 oder
30-29-28, 27-26-25 |
|
usw.)
geworfen. Fallen Teilnehmer aufgrund von Verletzungen, Krankheit,
arbeitsbedingter |
|
Abwesenheit
oder Urlaub aus, entscheidet die Wettkampfleitung über die
Reihenfolge vor |
|
Ort. |
|
11.)
Der Boßelobmann/die Frauenwartin sind über Rücktritt / Nichtantritt
unverzüglich zu |
|
informieren.
Sollte ein Werfer zwei Mal unentschuldigt beim Ranglistenwerfen fehlen
wird |
|
er
für die laufende Ranglistensaison disqualifiziert! |
|
12.)
Jeder Teilnehmer hat sich am Start zu seiner Meldezeit anzumelden und
einen sachkundigen |
|
Schiedsrichter
(nicht unter 16 Jahren) und einen Betreuer zu benennen. Ohne einen |
|
Schiedsrichter
und einen Betreuer erfolgt keine Starterlaubnis! Der Schiedsrichter überwacht |
|
den Abwurf
und trägt die geworfenen Meterzahlen in die Werferkarte ein. Nach
Beendigung |
|
des
Wettkampfes haben die Schiedsrichter und die Werfer das Endresultat
per Unterschrift zu |
|
bestätigen. |
|
13.) Überschreitet
ein Teilnehmer seine Abwurfmarkierung, ist dieser Wurf ungültig! |
|
14.) Als
Wurfgeräte sind die Kunststoffkugel (12,0 cm für Männer, 11,0 cm für
Frauen und |
|
Jugendliche),
die Vierpunkt - Gummikugel (10,5 cm) und die original irische
Eisenkugel |
|
(„28")
zugelassen. Die Wurfgeräte einschließlich der Ersatzkugeln werden
vor dem Start |
|
kontrolliert.
Die Initialen (FKV 1, 2 oder 3) der Gummikugel müssen gut lesbar
sein. |
|
Während
des Wettkampfes ausgewechselte Wurfgeräte sind dem gegnerischen
Schiedsrichter |
|
oder der
Wettkampfleitung zu übergeben und dürfen nicht wieder eingesetzt
werden. Für die |
|
Bereitstellung
der Wurfgeräte, Boßelsucher und roten Fahnen ist jeder Teilnehmer
selbst |
|
verantwortlich. |
|
Wettkampfbestimmungen
Straßenboßeln |
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|
Friesischer
Klootschießer Verband e.V. |
|
Fach
6a |
|
Wertung: |
|
1.) Die
Wertung erfolgt nach Punktzahlen. |
|
2.)
Die Punktverteilung erfolgt nach den erzielten Tagesergebnissen: |
|
1.
Platz /15 Punkte |
|
2.
Platz /12 Punkte |
|
3.
Platz /10 Punkte |
|
4.
Platz / 9 Punkte |
|
5.
Platz / 8 Punkte |
|
6.
Platz / 7 Punkte |
|
7.
Platz / 6 Punkte |
|
8.
Platz / 5 Punkte |
|
9.
Platz / 4 Punkte |
|
10.
Platz / 3 Punkte |
|
11.
Platz / 2 Punkte |
|
12.
Platz / 1 Punkt |
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13.
bis 39. Platz - 0 Punkte |
|
3.)
Die Meterzahlen werden für die Punktverteilung benötigt und für
statistische Zwecke |
|
verwendet. |
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4.)
Als „Boßeler
des Jahres" wird am Ende einer Saison in den Klassen Frauen und Männer
der |
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Werfer
mit der höchsten Punktzahl geehrt. Bei Gleichstand entscheidet die höhere
Gesamtme- |
|
terzahl.
Bei dortigem Gleichstand werden die Platzierungen herangezogen. |
|
5.)
Der Boßelobmann führt parallel drei separate Wertungslisten für die
Holz-, Gummi- und Ei- |
|
senkugel,
woraus die Werfer für die jeweils anstehenden Wettbewerbe nominiert
werden. |
|
6.)
Für Europameisterschaften und andere nationale Treffen mit der
Eisenkugel (Ausnahme: per- |
|
sönliche
Einladungen) sind die Platzierungen der Eisenkugel - Wertung maßgebend. |
|
Für
Deutsche Meisterschaften und sonstige nationale Veranstaltungen sind
die Holz- und Gum- |
|
miwertungen
ausschlaggebend
. |
|
27.
Unstimmigkeiten / Schiedsgericht |
|
Bei
Unstimmigkeiten soll versucht werden, zwischen den Mannschaftsführern
eine gütliche Eini- |
|
gung
an Ort und Stelle zu erreichen. Ist dieses nicht möglich, ist der
Wettkampf nach Protesteinle- |
|
gung auf
jeden Fall weiterzuführen. |
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28.
Siegerehrung |
|
Die
Siegerehrung ist Bestandteil des Wettkampfes. |
|
Für die
Durchführung ist der FKV verantwortlich. Ort und Ablauf werden
zusammen mit dem |
|
durchführenden
Kreisverband festgelegt. Jede Siegerehrung soll einen dem Charakter
der jeweili- |
|
gen
Veranstaltung angepassten Rahmen erfahren. Dazu zählen die technische
und örtliche |
|
Wettkampfbestimmungen
Straßenboßeln |
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20 |
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22.09.2011 |
|
Friesischer
Klootschießer Verband e.V. |
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Fach
6a |
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Ausstattung
(Beschallungsanlage, Siegerpodest etc.). Die Siegerehrung soll möglichst
zeitnah |
|
nach
Abschluss eines Wettkampfabschnittes stattfinden. |
|
Wanderpreise
bleiben Eigentum des FKV und sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der
Folgever- |
|
anstaltung
beim FKV abzugeben. |
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29.
Siegerauszeichnung |
|
Plaketten,
Medaillen, Urkunden, Pokale usw. stellt der FKV zur Verfügung. |
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Die
durchführenden Kreisverbände oder sonstige Dritte können weitere
Siegerauszeichnungen / |
|
Preise in
Abstimmung mit dem FKV ausloben / ausgeben. |
|
III |
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Inkrafttreten
/ Geltung |
|
Diese
Neufassung der Wettkampfbestimmungen tritt auf Beschluss der
Jahreshauptversammlung |
|
des FKV vom
08.04.2005 mit Beginn der Saison 2005/2006 in Kraft, die Änderungen in
§§ 15, |
|
19,
20, 21 und 27 am 02.03.2007, die Änderungen in §§ 10, 13, 18, 24 und
25 am 25.05.2007, die |
|
Änderungen
in §§ 10 und 13 am 07.03.2008, die Änderung §§ 2, 24 und III
Inkrafttreten / Gel- |
|
tung
am 06.03.2009, die Änderungen in § 26 auf Beschluss der erweiterten
Vorstandsversamm- |
|
lung am
17.11.2009, die Änderung in § 24 und III Inkrafttreten / Geltung am
04.03.2011, die |
|
Änderungen
in den §§ 2b, 2e, 11c 24a,b,c auf Beschluss der erweiterten
Vorstandsversammlung |
|
am
16.06.2011 und die Änderung in §§ 2e auf Beschluss der erweiterten
Vorstandsversammlung |
|
am
22.09.2011. |
|
Diese
Wettkampfbestimmungen gelten auch für den gesamten Punktspielbetrieb
und alle Meis- |
|
terschaften
des FKV, seiner beiden Landesverbände und den 1. Kreisligen der
Kreisverbände. Als |
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1.
Kreisliga gelten diejenigen Altersklassen, in denen es einen
Ligenspielbetrieb auf Landesver- |
|
bandsebene
gibt. Die Kreisverbände können für ihre Kreisklassen und den
Jugendlichen eigene |
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Bestimmungen,
ausgenommen dem Streckenwerfen, erlassen. |
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Wettkampfbestimmungen
Straßenboßeln |
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21 |
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22.09.2011 |