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- Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln -

Landes - Klootschießer -Verband Ostfriesland e.V.

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Inhaltsverzeichnis

Es wurde für die folgenden Ausführungen aus Vereinfachungsgründen jeweils die männliche

Form gewählt. Sie gilt für die weibliche Form entsprechend.

Grundsätze

I.

Spielbetrieb

1.

Gruppenführer

2.

Punktspielbetrieb

3.

Allgemeingültiges zu den Wettkämpfen

4.

Absagen eines Wettkampfes

5.

Startzeiten / Wettkampfbeginn

6.

Teilnahme mit mehreren Mannschaften

7.

Antreten nicht vollzähliger Mannschaft im Punkspielbetrieb (Nichterscheinen)

8.

Wettkampfgerät / Kontrolle

9.

Boßelkugeln / Beschaffenheit

10.

Sportgeräte / Boßel

11.

Anlauf, Abwurf und Wettkampffortführung

12.

Gültigkeit der Würfe

13.

Wettkampfwertung

14.

Spielbericht

15.

Protest / Schiedsgericht bei der Punktrunde

16.

Tabellenwertung

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II.

FKV - Organisation, Meisterschaften, Passstelle/Passpflicht

17.

Wettkampfart

18.

Altersklassen

19.

Passstelle

20.

Passpflicht / Spielberechtigung

21.

Spielerwechsel / Spielberechtigung

22.

Bahnabnahme

23.

Antreten nicht vollständiger Mannschaften (Nichterscheinen)

24.

FKV - Mannschaftsmeisterschaften

25.

FKV - Einzelmeisterschaften

26.

Ranglistenwerfen

27.

Unstimmigkeiten / Schiedsgericht

28.

Siegerehrung

29.

Siegerauszeichnung

III.

Inkrafttreten / Geltung

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Grundsätze

Wichtig: Erst kommt der Straßenverkehr, dann der Boßelsport.

Die Verkehrssicherheit hat absoluten Vorrang.

I. Spielbetrieb.

1.

Gruppenführer

Gruppenführer ist, falls kein anderer Werfer beim Start benannt wurde, der Anwerfer der jeweili-

gen Gruppe.

Jeder Gruppenführer muss mit den Richtlinien vertraut sein. Eine Ausführung dieser Wettkampf-

bestimmungen sollte bei den Wettkämpfen verfügbar sein, um einen eventuellen Protest vermei-

den zu können.

2.

Punktspielbetrieb

a.) Gruppen -/ Mannschaftsstärken

Die Gruppenstärke ist in allen Männer -, Frauen - und Jugendklassen auf 4 Werfer

festgelegt.

Im Ligenspielbetrieb ist für Männer I - Klassen die Mannschaftsstärke auf 16 Werfer

bestimmt, davon 2 Holz - und 2 Gummigruppen. Es können 4 Ersatzwerfer einge-

wechselt werden.

Für Frauen I, Männer II und Männer III - Klassen ist die Mannschaftsstärke auf 8

Werfer festgesetzt, davon je eine Holz - und eine Gummigruppe. Es können 2 Ersatz-

werfer eingewechselt werden.

Bei Mannschaften mit nur einer Gruppe dürfen 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden,

wobei auf der Hintour mit Gummi und auf der Rücktour mit Holz geworfen werden

muss.

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b.) Reihenfolge / Auswechslung von Spielern

Während des gesamten Wettkampfes muss die festgelegte Reihenfolge der eingesetz-

ten Werfer eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Reihenfolge wird jeder ausge-

lassene Wurf als geworfen gewertet. Der ausgeführte Wurf behält seine Gültigkeit.

Die Mannschaft kann jederzeit Ersatzwerfer einwechseln. Wie die Mannschaft wech-

selt, bleibt ihr überlassen - z. B. alle Werfer in eine Gruppe oder 1 Werfer in jeder

Gruppe (Anzahl siehe 2a).

Ein Ersatzwerfer kann nur den Platz eines ausgeschiedenen Werfers einnehmen. Eine

zeitliche Verzögerung darf durch das Auswechseln nicht erfolgen.

Ist das Auswechselkontingent erschöpft und weitere Werfer fallen aus (z.B. wegen

Verletzung), muss die betreffende Mannschaft / Gruppe reduziert (z.B. 3 Werfer gegen

4 Werfer) weiter werfen. Ein verletzter Werfer darf nach einer "Behandlungsphase"

wieder eingesetzt werden.

Die nicht absolvierten Würfe werden der "reduziert" werfenden Gruppe mit jeweils ei-

nem Wurf (gilt als geworfen) belastet.

Ein ausgewechselter Werfer darf im laufenden Wettkampf nicht wieder eingesetzt

werden.

c.) Wettkampfabbruch

Wird ein Wettkampf abgebrochen (Witterungsbedingungen, Unfall u.a.), erfolgt eine

Neuansetzung des Wettkampfes. Das Ergebnis des abgebrochenen Wettkampfes zum

Zeitpunkt des Abbruchs wird nicht gewertet, unabhängig davon, wie weit der Wett-

kampf "fortgeschritten" ist.

d.) Spielgemeinschaften / gemischte Gruppen

Spielgemeinschaften oberhalb der Kreisebene sind nicht zugelassen. Männliche /

weibliche Mischgruppen sind ebenfalls nicht erlaubt, ausgenommen alle Jugendklas-

sen bei Mannschaftsmeisterschaften.

Eine gemischte Gruppe wird unabhängig von der Verhältniszahl "weiblich" / "männ-

lich" den männlichen Klassen zugeordnet.

e.) Doppelstarts

Werfer - Doppelstarts an einem Spieltag sind generell nicht erlaubt. Auch Werfer aller

Altersklassen des Kreisspielbetriebes unterhalb der 1. Kreisliga dürfen an einem Spiel-

tag nicht auf Kreisebene und Landesebene eingesetzt werden.

Ein Spieltag ist der Kalendertag, an dem er laut Spielplan angesetzt ist. Vorgeholte

oder nachgeholte Wettkämpfe zählen zu dem Spieltag des ursprünglichen Spieltages

laut Spielplan.

Ein Jugendwerfer kann außerhalb seiner Mannschaft, auch innerhalb einer Woche, in

einer Erwachsenenmannschaft der Frauen I und Männer I ohne Nachteil eingesetzt

werden.

3. Allgemeingültiges zu den Wettkämpfen

Wettkampfjahr: Das Wettkampfjahr beginnt mit dem 01.07. eines jeden Jahres und endet mit dem

30.06. des darauf folgenden Jahres. In diesem Zeitraum sind die jährlichen Meisterschaften ab-

zuwickeln.

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Die angegebenen Heimstrecken sind für die Saison verbindlich.

Es muss die zu Saisonbeginn angegebene Boßelstrecke auch bei Protest des Gegners abgeworfen

werden. Sie kann nur bei Sperrungen, Reparaturen etc. mit Einverständnis des Spielleiters geän-

dert werden.

Die gesamte Wurfstrecke zwischen Startlinie, Wendemarkierung und Ziel soll mit etwa 10 - 12

Gruppen-/ Mannschaftsdurchgängen durchworfen werden (ohne das sog. Ausfallen). Daher er-

folgt die Festlegung der Wendemarkierung für Männer-, Frauen- und Jugendklassen sowie nach

Altersklassen unterschiedlich weit von der Startlinie entfernt.

Vor dem Wettkampf sind dem Gegner evtl. Kugelaufnahmen, Kreuzungen, Brücken oder Kurven

bzw. die Wenden bekannt zu machen.

Es ist in jeder Gruppe eine rote Fahne mitzuführen.

4. Absagen eines Wettkampfes

Bei Schnee, Glätte oder Nebel hat der Gastgeber durch die lt. Anschriftenliste verantwortliche

Person (1. Vorsitzender, Mannschaftsführer oder Sportwart) bis spätestens 1 Stunde vor Startbe-

ginn dem Gast über dessen laut Anschriftenliste (wie vor) verantwortliche Person den Wettkampf

abzusagen, der Spielleiter ist unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast hat bis Startbeginn

eine Einspruchsmöglichkeit beim Spielleiter. Dieser oder ein Vertreter; entscheidet dann an Ort

und Stelle über die Wettkampftauglichkeit der Wurfstrecke; evtl. setzt er den Wettkampf noch für

später an, setzt die Begegnung ab oder setzt in der Hinrunde die Strecke des Gegners als Wett-

kampfort fest.

Die Boßelstrecke muss frei von Schnee und Eis sein. Regen und Wind sind keine Absagegründe.

Die ausgefallenen Wettkämpfe sind grundsätzlich am nächsten freien Spieltag nachzuholen.

Beim Nachholen von ausgefallenen Punktwettkämpfen haben die vom Spielleiter angesetzten

Blocknachholungen Vorrang vor Einzelnachholungen.

Dem Spielleiter ist die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Nachholung von Wettkämpfen zwei

Punktwettkämpfe an einem Wochenende anzusetzen, wenn der Spielplan dies erfordert und es

keine andere zeitliche Nachholmöglichkeit gibt.

Ausnahme: Bei extremen Witterungsverhältnissen kann nur über den Spielleiter der Wettkampf

abgesagt werden.

5. Startzeiten/ Wettkampfbeginn

Startzeiten, die ohne triftigen Grund überschritten werden, führen zur Disqualifikation. Als trifti-

ger Grund gilt u.a. wenn bei der Anfahrt zu einem Wettkampf die Mannschaft oder ein Mitglied

der Mannschaft als Unfallbeteiligte / er aufgehalten wird.

Der Wettkampfbeginn hat lt. Spielplan zu erfolgen

Die Anfahrt ist so zu planen und durchzuführen, dass das Erreichen des Abwurfortes bis zur fest-

gesetzten Startzeit möglich ist. Unpünktlichkeit auf Grund von Ortsunkenntnis ist kein triftiger

Entschuldigungsgrund.

Die Mannschaften müssen zur Startzeit (lt. Spielplan) in der für die jeweilige Mannschaft erfor-

derlichen Personenzahl anwesend sein, eventuelle Ersatzwerfer müssen zu diesem Zeitpunkt

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jedoch nicht an der Abwurfmarke anwesend sein. Sie müssen jedoch zum Zeitpunkt der erforder-

lichen Einwechselung sofort einsetzbar sein.

Das Fehlen auch nur eines Werfers ist gleichbedeutend mit einem Nichtantritt.

Müssen mehrere Mannschaften vom gleichen Abwurfpunkt starten, so ist eine zeitliche Ver-

schiebung des Abwurfes für die nachstartenden Mannschaften zulässig. Die Mannschaften müs-

sen in diesem Fall unmittelbar nacheinander starten; sie müssen aber in jedem Fall alle zur fest-

gesetzten Abwurfzeit vollzählig anwesend sein.

6. Teilnahme mit mehreren Mannschaften

Nehmen mehrere Mannschaften einer Altersklasse eines Vereins am Punktspielbetrieb teil, sind

Mannschaften aus unteren Klassen nur startberechtigt, wenn die Mannschaft / en in den höheren

Klassen vollzählig angetreten ist / sind.

Werfer einer klassenhöheren Mannschaft müssen an mindestens zwei Pflichtwettkämpfen ausset-

zen, um für eine klassenniedrigere Mannschaft spielberechtigt zu sein.

Werfer einer klassenhöheren Mannschaft ist, wer mindestens drei Wettkämpfe in Folge oder fünf

Wettkämpfe insgesamt in der laufenden Saison in der höheren Klasse geworfen hat (sog. Fest-

werfen).

Als Werfer einer klassenhöheren Mannschaft gilt auch, wer als Werfer der Altersklasse II in der

Altersklasse I wirft. Innerhalb der Altersklassen III und IV gibt es kein" Festwerfen. Hat ein

Verein in den Altersklassen II, III oder IV in einer Staffel mehrere Mannschaften, dann gilt die

Regelung wie in den Altersklassen I.

Die Klassenhöhe wird wie folgt festgelegt (von höchster Spielklasse abwärts):

Landesliga Alterskl. I

Bezirksliga Alterskl. I

Bezirksklasse Alterskl. I

nachfolgend die jeweils höchste Klasse der Kreisverbände.

Sollte ein Verein hiergegen verstoßen und nicht spielberechtigte Werfer einsetzen, so wird der

Wettkampf für die Mannschaft als verloren, wie bei Nichtantritt, gewertet.

7. Antreten nicht vollzähliger Mannschaften im Punktspielbetrieb (Nichterscheinen)

Bei Antreten eines Vereins mit unvollständiger Mannschaft oder Nichtantritt erhält der Gegner in

der Punktrunde 2 Pluspunkte sowie in der Altersklasse Männer I 10 Schoet, in allen anderen

Klassen 5 Schoet zuerkannt. Zusätzlich kann der Verein mit einer Geldstrafe belegt werden. Der

Betrag ist an den jeweiligen Landes- bzw. Kreisverband zu überweisen. Sollten durch einen Ver-

kehrsunfall unmittelbar auf dem Wege zum Wettkampf Werfer ausfallen, kann der Wettkampf

durch den Spielleiter neu angesetzt werden. Tritt eine Mannschaft dreimal in der laufenden Sai-

son nicht an, so wird sie aus der Wertung genommen und ist 1. Absteiger.

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8. Wettkampfgerät / Kontrolle

Alle eingesetzten Wettkampf- / Sportgeräte haben den Richtlinien des FKV zu entsprechen und

sind zu kontrollieren. Die Kontrolle erfolgt nach Maßgabe der Wettkampfleitung. Eine Maßkon-

trolle der eingesetzten Kugel steht dem Gegner vor, während und nach dem Wettkampf zu.

9. Boßelkugeln / Beschaffenheit

a) Das Sportgerät Kunststoffboßel (sogen. Holzkugel) besteht aus Duroplast mit Baumwollge-

webe verstärkt (Hartgewebe). Die Boßel müssen schwarz sein.

b) Das Sportgerät Gummiboßel ist eine aus Kautschukmischung auf Basis Natur - und Buta-

dienkautschuk mit Füll - und Hilfsmitteln. Die Farbe ist rot (RAL 3018). Die Boßel müssen

mit einem "FKV 4-Punkt - Emblem" versehen sein, für das Markenschutz besteht.

Die Embleme müssen gut lesbar sein. Manipulationen an Boßel werden durch das zuständige

Sportgericht geahndet.

10. Sportgeräte / Boßel

Straßenboßeln

Durchmesser

Durchmesser

Altersgruppe

Altersklasse

Kunststoffkugeln

Gummikugeln

weibl. / männl. Jugend

F

8,0 cm

--------

weibl. / männl. Jugend

E

9,0 cm

--------

weibl. / männl. Jugend

C / D

10,0 cm

9,5 cm

weibl. / männl. Jugend

B / A

11,0 cm

10,5 cm

Frauen

I - IV

11,0 cm

10,5 cm

Männer

I - III

12,0 cm

10,5 cm

Männer

IV + V

11,0 cm

10,5 cm

Die Toleranz für Kunststoff - und Gummikugeln beträgt +/- 2 mm.

Eisenkugeln für sämtliche Altersklassen:

Durchmesser: 5,8 cm

Gewicht: 800 g ( +/- 6 g)

(28")

Die Messung erfolgt ausschließlich mit vom Friesischen Klootschießer Verband e.V. zur Verfü-

gung zu stellenden Messlehren.

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11. Anlauf, Abwurf und Wettkampffortführung

a.)

Jede Mannschaft bzw. jeder Teilnehmer ist für die Bereitstellung ihrer / seiner Boßel

und eines Boßelsuchers verantwortlich. Die Boßel sind auf Verlangen dem gegneri-

schen Gruppenführer vorzuzeigen. Gleiches gilt für eingewechselte Boßel.

Ausgewechselte Boßel dürfen im gleichen Wettkampf nicht wieder eingesetzt wer-

den

Bei Mannschaftswerfen ist pro Gruppe eine Ersatzboßel mitzuführen. Jede Gruppe

darf jeweils nur eine Boßel bzw. Ersatzboßel einsetzen. Bei Verlust der Boßel und

der Ersatzboßel ist der Einsatz weiterer Ersatzboßel, auch der bereits ausgewechsel-

ten Boßel, erlaubt. Gehen während des Wettkampfes Boßelkugeln verloren, sind

nach spätestens 15 Minuten Ersatzkugeln einzusetzen.

b.)

Es gilt der Boßelwurf. Der sog. Flüchterschlag (Ausnahme Eisenkugel) ist nicht er-

laubt.

c.)

Der gastgebende Verein wirft an.

Nach den Anwürfen beim Start erfolgen die weiteren Abwürfe an den Stellen, wo

die Kugeln die größte Weite erreicht haben, im rechten Winkel zur Wurfstrecke.

Der zurückliegende Werfer wirft zuerst. Wirft der vorne liegende Werfer zuerst, ist

dessen Wurf ungültig. Die Boßel " kommt " zum Abwurfpunkt zurück. Die Werfer-

reihenfolge wird mit dem nachfolgenden Werfer fortgesetzt.

Anlaufbeginn, Anlauf und Abwurf müssen auf der sichtbaren Fahrbahn erfolgen, die

der Wurfstrecke entspricht. Die Boßel muss in Wurfrichtung (Straßenführung) ge-

worfen werden.

In Kurven mit Peilpunkt: Innerhalb dieses Bereiches muss die Boßel auf der sichtba-

ren Fahrbahn aufgesetzt werden.

Die Abwurfstelle ist vom Werfer für den Gegner deutlich sichtbar zu machen.

Übertreten ist nicht erlaubt. Ein Verstoß wird als ungültiger Wurf gewertet.

Die Boßel wird rechtwinklig zur Straßenführung aufgenommen (Ausnahme Kur-

ven). In einer Kurve mit Gabelung (abzweigenden Straßen, Wegen, Plätzen und Ein-

fahrten sowie parallel daneben verlaufenden Strassen) muss und in einer engen Kur-

ve sollte innen ein Peilpunkt angebracht werden, der als Ausgangspunkt einer Pei-

lung zur Boßel dient. Außerdem ist ein Messbereich (Beginn und Ende) zu markie-

ren. Kleine Punkte/Striche außen zeigen den eigentlichen Straßenverlauf an.

Der nächste Abwurf erfolgt rechtwinklig zur Wurfbahn vom Schnittpunkt Peillinie

Außen - oder Innenkurve. ( Skizze )

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e) Bei Boßelaufnahmen (Änderung oder Unterbrechung der Boßel - Streckenführung,

Kurven) wird die Differenz zwischen den erreichten Weiten der beiden Gruppen ge-

messen. Die zurück liegende Gruppe beginnt auf der weiterführenden Strecke am

Wiederanwurfpunkt, die führende Gruppe entsprechend den gemessenen Metern

(Vorsprung) weiter vorn.

Sobald die Boßel der führenden Gruppe den Boßel-Aufnahmepunkt überschritten hat,

darf die zurückliegende Gruppe nicht mehr werfen.

Die Boßelaufnahme- und Wiederanwurfpunkte müssen in ausreichender Länge

(Wurfmöglichkeit beachten) ausgezeichnet werden.

f) Bei der Wendemarkierung (deutlich markiert) wird umgeholt; die Gruppen tauschen

dann die Abwurfstellen und evtl., bei Mannschaften mit nur einer Gruppe, das Wurf-

gerät (Gummi auf Holz), sobald die Boßel der führenden Gruppe / Mannschaft voll-

ständig die Wendemarkierung überschritten hat.

Sobald die Boßel der führenden Gruppe die Wendemarkierung überschritten hat, darf

die zurückliegende Gruppe nicht mehr werfen.

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Bei Wurfstrecken ohne (Rundkurs) oder mit mehr als einer Wende muss ein Stre-

ckenmittelpunkt (Wurfgerätewechsel) festgelegt werden. Beidseitiger Kugelwechsel

erfolgt, wenn die führende Gruppe diesen Punkt überworfen hat.

g) Sobald die Boßel der führenden Gruppe die Ziellinie überschritten hat, darf die zu-

rückliegende Gruppe nicht mehr werfen.

Die führende Gruppe hat die Wende - und Ziellinie zu überwerfen, auch wenn die zu-

rück liegende Gruppe diese bereits überworfen haben sollte. Es ist danach möglich,

dass beide Kugeln über die Wende - bzw. Ziellinie kommen. Kommt die führende

Gruppe als erste über die Ziellinie, ist der Wettkampf beendet. Die zurück liegende

Gruppe darf nicht mehr werfen.

Damit keine Fehler beim Aufmass der Meterdifferenz entstehen, sollte die Wurfbahn

am Ziel in ausreichender Länge (Wurfmöglichkeit) ausgezeichnet sein: In ausreichen-

der Länge (je nach Wurfmöglichkeit) vor dem Ziel mit der Auszeichnung Meter für

Meter beginnen. Jeder Meter ein kleiner Punkt, alle 5 Meter ein kurzer Strich und alle

10 Meter jeweils ein Strich und eine Zahl.

Das Ziel muss deutlich markiert sein.

Nach dem Ziel fortlaufend (noch ein Wurf) wie vor weitermarkieren. Nicht am Ziel

wieder mit Null beginnen, sondern die Meterzahl fortlaufend weiter auszeichnen.

Wenn keine Markierung vorhanden ist, ist ein Messrad vom Gastgeber bereitzuhalten.

Die Messung erfolgt in Wurfrichtung auf der rechten Straßenseite.

Die Start -, Wende - und Zielmarkierungen sollen nicht im Kurvenbereich und dürfen nicht in

gleicher Höhe mit markanten örtlichen Gegebenheiten wie Straßenbäume, Leitpfähle u. ä. liegen.

12. Gültigkeit der Würfe

Ein Wurf ist gültig, wenn das Wurfgerät aus dem Anlauf heraus in Wurfrichtung die Hand des

Werfers verlassen und die Abwurfmarkierung überschritten hat. Ungültig ist ein Wurf, wenn zum

Zeitpunkt des Abwurfs die Abwurfmarkierung von dem Werfer mit einem Fuß überschritten war.

Ungültige Würfe dürfen vom gleichen Werfer nicht wiederholt werden. Der Wettkampf wird

vom nächstfolgenden Werfer an gleicher Position fortgesetzt.

Wurfgeräte, die in Wurfrichtung von Mitgliedern der eigenen Mannschaft bzw. von Angehörigen

des eigenen Vereins angehalten oder abgeleitet werden, (auch Kleidungsstücke, Wettkampfgeräte

etc.) gelten als geworfen, und zwar bis zum Punkt der Beeinflussung. Werden in Wurfrichtung

sich fortbewegende Wurfgeräte durch Mitglieder der gegnerischen Mannschaft, durch sonstige

Vereinsangehörige des Gegners, durch Dritte oder durch Tiere angehalten oder beeinflusst, kann

der Wurf wiederholt werden. Treffen Wurfgeräte auf ruhende Gegenstände, gilt der Wurf als ge-

worfen. Es zählt die erreichte Weite bis zum Anprallpunkt bzw. die nach dem Ableiten erreichte

Weite. Werden Wurfgeräte durch parkende Fahrzeuge angehalten oder abgeleitet, gilt der Wurf

als ausgeführt, erfolgt dieses bei in der Bewegung befindlichen oder zum Stand gebrachten Fahr-

zeugen, kann der Wurf wiederholt werden.

Berührt eine Kugel die vom Gegner vorher geworfene Kugel (Klicks) und rollt zurück, so hat die

zuletzt geworfene Kugel die Führung. Beide Mannschaften werfen vom gleichen Abwurfpunkt

(Berührungspunkt) aus ab.

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13. Wettkampfwertung

Ein Wettkampf gilt als gewonnen, wenn das Ergebnis aller Gruppen einer Mannschaft einen Vor-

sprung von 1 Schoet und mehr ergibt. Ein Sieg wird mit 2 Pluspunkten, eine Niederlage mit 2

Minuspunkten und ein Unentschieden mit jeweils 1 Punkt bewertet. Das Schoetverhältnis wird

ermittelt, indem die von beiden Mannschaften erzielten Schoet und Meter addiert werden.

Ein Schoet entspricht:

alle Männerklassen, männl. Jugend A

150 m

alle Frauenklassen, weibl. Jugend A

100 m

Jugend B - D

100 m

Jugend E

75 m

Jugend F

50 m

Die Messungen erfolgen mit einem Messrad oder aufgrund von Straßenmarkierungen.

Als Beispiel I:

Der Verein X hat in 3 Gruppen zusammen 8 Schoet gewonnen, der Verein Y hat mit einer Grup-

pe 6 Schoet gewonnen. Die Wertung lautet 2 Pluspunkte für den Verein X und 8:6 Schoet. Eine

Unentschiedenwertung mit 1:1 Punkten erfolgt, wenn der Vorsprung eines Vereins unter 1

Schoet liegt.

Als Beispiel II:

Der Verein X hat 6 Schoet und 10 Meter, der Verein Y 5 Schoet und 12 Meter erzielt. Wertung

dann: 6:5 für den Verein X, aber 1:1 Punkte.

Die Festlegung der Meter hat durch die Gruppenführer der jeweiligen Gruppen zu erfolgen, so-

bald die Siegerkugel das Ziel erreicht hat.

14.

Spielbericht

Die Namen der eingesetzten Werfer und das Ergebnis sind im Spielbericht einzutragen. Der

Spielbericht muss in jedem Fall, auch bei einem Protest, von den beiden Mannschaftsführern un-

terschrieben werden. Der Spielbericht ist umgehend, spätestens am 1. Werktag nach dem Spieltag

(Poststempel) vom gastgebenden Verein an den zuständigen Spielleiter zu senden. Nur dieser

Spielbericht ist verbindlich für die Wertung.

Als Beispiel:

6,102 : 4,088 für den Verein X,

0,101 : 12,001 für den Verein X

6 Schoet 102 Meter zu 4 Schoet 88 Meter

101 Meter zu 12 Schoet 1 Meter.

Sollten vom Spielleiter nach dem Wettkampf Unstimmigkeiten im Spielbericht festgestellt wer-

den, hat er das Recht, die Wertung abzuändern. Gegen die Entscheidung des Spielleiters kann

innerhalb von 3 Werktagen Protest (s. Punkt 15) eingelegt werden.

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15.

Protest / Schiedsgericht bei der Punktrunde

Wird von einem Verein Protest eingelegt, so muss dies auf dem Spielbericht vermerkt werden.

Telefonisch, oder per Fax , muss der Protest bis spätestens 18.00 Uhr beim Spielleiter vorgebracht

werden. Er ist in schriftlicher Form bis spätestens 3. Werktag (Poststempel) nach dem Spieltag zu

begründen. Über den Protest entscheidet ein Schiedsgericht. Im Übrigen gilt § 16 der Allgemei-

nen Wettkampfbestimmungen.

16. Tabellenwertung

Die Wertung in der Tabelle wird folgendermaßen festgelegt:

Maßgebend sind grundsätzlich die Punkte. Bei Punktgleichheit zählt die Schoetdifferenz, danach

die Meterdifferenz. Bei Punkt-, Schoet- und Metergleichheit ist z. B. 90:60 besser als 70:40. Dar-

über hinaus zählt der direkte Vergleich.

II. FKV - Organisation, Meisterschaften, Passstelle

17. Wettkampfarten

Straßenboßeln wird als Streckenwerfen für Mannschaften und Einzelteilnehmer veranstaltet.

Standwerfen findet vor allem bei Mehrkampfmeisterschaften oder Vereinsfesten Anwendung und

kann sowohl auf Straßen als auch auf Wiesen (Sportplätzen) durchgeführt werden.

Das Streckenwerfen gilt für den gesamten Punktspielbetrieb und alle Meisterschaften (Ligen,

Kreise).

Es werden folgende Disziplinen unterschieden:

a. Straßenboßeln mit Kunststoff- (sogen. Holzkugel) und Gummikugel

(1). Mannschaftswettbewerb

-

als Streckenwerfen

-

als Standwerfen

(2). Einzelwettbewerb

-

als Streckenwerfen

-

als Standwerfen

b. Straßenboßeln mit Eisenkugeln

Einzelwettkampf

-

als Streckenwerfen

-

als Standwerfen

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c. Weideboßeln mit Holzkugel

(1) Mannschaftswettkampf

-

als Standwerfen

(2) Einzelwettkampf

-

als Standwerfen

18. Altersklassen

Die Einteilung der Altersklassen erfolgt nach der Jahrgangstabelle ( siehe Anlage ). Die Alters-

klassen teilen sich auf in:

a) Männer I

bis

Männer V

männliche Jugend

F bis A

und

b) Frauen I

bis

Frauen IV

weibliche Jugend

F bis A

Werfer dürfen in einer höheren ( leistungsstärkeren ) Altersklasse starten, wobei die Wurfgeräte

dieser Klasse benutzt werden müssen und eine Wertung auch nur in dieser Altersklasse erfolgt (

z.B. ist der Einsatz Jugend F in Jugend E bis Frauen / Männer I oder Jugend C in Jugend B bis

Frauen / Männer I ebenso erlaubt wie von älteren Werfern in jahrgangsjüngeren Klassen wie z.B.

Frauen IV / Männer V in Frauen III / Männer IV bis Frauen / Männer I und Frauen / Männer III

in Frauen / Männer II und Frauen / Männer I usw.).

Auf Kreisebene ist die Einrichtung weiterer Altersklassen zulässig.

19. Passstelle

Der Friesische Klootschießer-Verband e.V. führt eine zentrale Passstelle. In der zentralen Pass-

stelle werden sämtliche Spielerpässe registriert

Die Vereine haben die Spielerpässe und Spielberechtigungen bei den Kreispassstellen zu bean-

tragen. Die Beantragung erfolgt mit dem An- und Abmeldeformular des FKV (siehe Anhang).

Dem Antrag ist ein aktuelles Passbild des Werfers beizufügen, sofern es sich um eine Erst- oder

Neuausstellung handelt.

Der beantragende Verein und der Werfer stehen für die Richtigkeit der angegebenen Daten. Die

Kreispassstellen erstellen die Spielerausweise und erteilen somit die Spielberechtigung. Die Spie-

lerpässe werden den Vereinen zum Verbleib zugeleitet und stehen im Eigentum des FKV.

Die Pässe der Jugendwerfer sind aus rotem Karton, die Spielerpässe der Erwachsenen-Werfer aus

gelbem Karton. Blankoausweise erhalten die Kreispassstellen über die FKV - Geschäftsstelle.

Die Eintragungen sind deutlich im Spielerausweis vorzunehmen. Die Angaben werden durch

Siegel und Unterschrift an den gekennzeichneten Stellen bestätigt. Die Angaben zur Spielberech-

tigung auf der Rückseite des Ausweises sind ebenfalls durch Stempel der Passstelle zu bestätigen.

Das Passbild ist mit Nieten im Ausweis zu befestigen.

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Änderungen in einem Spielerausweis, z.B. Namensänderungen, sind deutlich im Ausweis vorzu-

nehmen und durch Stempel der Kreispassstelle zu bestätigen.

Auf der Rückseite des Spielerausweises können maximal 3 Spielberechtigungen dokumentiert

werden, bei erneutem Spielerwechsel ist ein neuer Ausweis zu erstellen.

Der FKV stellt den Kreispassstellen ein Verwaltungsprogramm zur Verfügung. Die Daten sind

durch die Kreispassstellen einzugeben und zu verwalten.

Folgende Daten eines Werfers sind ab Inkrafttreten dieser Bestimmungen zu erfassen:

Name

Vorname

Geburtsdatum

Geschlecht

Passnummer

Verein

Kreisverband

Ausstellungsdatum

Desweiteren können noch die Passfarbe und der Geburtsname erfasst werden.

Sollte bislang das Ausstellungsdatum eines Spielerausweises in einzelnen Kreisverbänden nicht

gespeichert worden sein, ist insoweit eine Nachbearbeitung nicht notwendig. Die Anforderungen

an die Datenerfassung beziehen sich auf die Ausweiserstellungen ab dem 01.07.2007.

Jeder Kreispasswart kann nur die Daten des jeweiligen eigenen Kreises einsehen und bearbeiten.

Die Landesverbände können nur die Daten der Kreisverbände des jeweiligen Landesverbands

einsehen. Die Bearbeitungskompetenzen und Leserechte werden durch den FKV - Passwart ver-

geben.

Pässe der Spieler, deren aktive Mitgliedschaft ruht (vereinslose Werfer), verbleiben bei den

Kreispassstellen. Diese Werferdaten sind in einer gesonderten Auswertung für alle Kreispasswar-

te einsehbar.

Die Kreispassstellen übersenden regelmäßig zum Monatsende die Daten online zum FKV -

Passwart, in den Monaten Juni - Oktober soll auch eine Datenübersendung zur jeweiligen Mo-

natsmitte erfolgen. In der zentralen Passstelle wird ein Datenabgleich durchgeführt. Bei evt.

Doppeleinträgen oder anderen Unregelmäßigkeiten erfolgt eine Abstimmung mit den Kreispass-

warten.

Die Kreispassstellen übersenden im Juli eines jeden Jahres eine Liste aller registrierten Spielbe-

rechtigungen eines Vereins zur Datenüberprüfung an die jeweiligen Vereine. Die Vereine sind

verpflichtet, die Daten auf Richtigkeit zu prüfen, insbesondere auf Schreibfehler, Namensände-

rungen, Tod eines Werfers, Ablauf eines Jugendausweises usw. Ungültige oder mit falschen Da-

ten versehene Ausweise sind an die Kreispassstellen zu übersenden. Evtl. falsche Daten sind im

Ausweis und im Verwaltungsprogramm durch die Kreispassstelle zu berichtigen.

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20. Anmeldung

Eine Neuanmeldung (Spielberechtigung) ohne bisherigen Spielerpass / Spielberechtigung ist je-

derzeit möglich.

21.

Spielerwechsel / Spielberechtigung

Ein Wechsel der Spielberechtigung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

a - Liegt die Abmeldung zum Ablauf des Wettkampfjahres am 30.06. (Datum des Eingangs) bei

dem Vorstand des bisherigen Vereins vor, hat der Werfer einen Anspruch auf einen Wechsel.

Der Verein hat eine fristgerechte Abmeldung dem ausscheidenden Werfer schriftlich zu bestäti-

gen und das Abmeldeformular mit dem jeweiligen Spielerpass (keine Aushändigung an den

Werfer!) bis zum 15.07. an die zuständige Kreispassstelle zu übergeben. Bei den Kreispassstel-

len hat die Erfassung der Abmeldung bis zum 30.07. zu erfolgen.

b- Ein Spielerwechsel kann nach dem 30.06. nur noch erfolgen, wenn ein Werfer in der vorheri-

gen Saison nicht am Spielbetrieb teilgenommen hat. Der abgebende Verein muss in diesem Fall

eine zutreffende Bescheinigung ausstellen.

c- Jugendliche Werfer erhalten bei einem nachgewiesenen Wohnortwechsel eine sofortige Frei-

gabe ohne Bindung an die vorgenannten Wechselfristen (Ummeldebescheinigung muss vorlie-

gen). Der Passstelle müssen in diesem Fall die Unterlagen (Ab- und Anmeldung, Spielerpass)

zwecks Neueintragung oder Umschreibung innerhalb von 14 Tagen vorgelegt werden.

Die Abmeldung (Spielberechtigung für einen Verein) bedarf grundsätzlich der Schriftform (An-

und Abmeldeformular des FKV). Die Abmeldebestätigung kann nur durch ein Mitglied des ge-

schäftsführenden Vorstands des abgebenden Vereins erfolgen.

Abmeldeformulare sollten die Vereine und Kreispassstellen vorhalten, des Weiteren hält der

FKV - Passwart die Formulare vor. Ebenso stehen alle Formulare als Download auf der FKV -

Internetseite zur Verfügung.

Die Funktion der Kreispassstellen kann durch Landespassstellen in den Landesverbänden wahr-

genommen werden, z. Zt. ist dies im KLV Oldenburg so eingerichtet. Die Landesverbände kön-

nen ergänzende Vorgaben für die Abwicklung und Organisation in einer Landespassstelle festle-

gen, diese dürfen aber nicht den FKV - Anforderungen und Maßgaben entgegenstehen.

22. Bahnabnahme

Die Festlegung der Wettkampfstätten erfolgt durch den FKV in Abstimmung mit dem durchfüh-

renden Kreisverband und dem jeweiligen Landesverband. Die Abnahme von Wettkampfstätten

erfolgt durch Beauftragte des FKV, alsbald nachdem diese von dem durchführenden Kreisver-

band vorgeschlagen wurden. Eine letzte Abnahme findet nach dem Aufbau der Wettkampfstätten

statt. Die Abnahmen sind schriftlich zu bestätigen.

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23.

Antreten

nicht

vollzähliger

Mannschaften

(Nichterscheinen

bei

FKV-

Veranstaltungen)

Tritt eine für einen offiziell angesetzten Wettkampf, einer Meisterschaft oder einer sonstigen

Veranstaltung zur Teilnahme gemeldete Mannschaft nicht oder nicht vollständig an, wird dem

anmeldenden Verein, Kreisverband bzw. Landesverband eine Geldstrafe je Erwachsenen - Mann-

schaft in Höhe von 100,00 Euro und je Jugendmannschaft in Höhe von 50,00 Euro auferlegt.

Ist der Nichtantritt der Mannschaft auf nicht von dem anmeldenden Verein, Kreisverband bzw.

Landesverband oder von dem gemeldeten Werfer zu vertretende Gründe zurückzuführen, kann

auf schriftlich zu begründenden Antrag an den FKV - Vorstand dieser über eine Aufhebung oder

Herabsetzung der Geldstrafe entscheiden.

Der Antrag ist binnen 2 Wochen nach Wettkampfende zu stellen.

Der FKV sollte die Entscheidung binnen 6 Wochen nach Antragseingang treffen.

24. FKV - Mannschaftsmeisterschaften

Zu den Meisterschaften werden die Landesmeister aus den Landesverbänden Oldenburg und Ost-

friesland nominiert. Die Wettkämpfe werden als Streckenwerfen in folgenden Klassen durchge-

führt:

a.) Männer I

Vier Gruppen von je 4 Werfern ( 2 Holz - und 2 Gummigruppen ). Es können 4 Ersatzwerfer ein-

gewechselt werden. Der Meister wird durch Streckenwerfen ermittelt. Es werden die drei erstpla-

zierten Vereine der Landesligen jeweils nominiert. Der Durchführungsmodus wird vorher festge-

legt. Entsprechend den weiteren Platzierungen wird bei Verhinderung nachgerückt.

b.) Männer II, III, Frauen I

Zwei Gruppen von je 4 Werfern ( 1 Holz - und 1 Gummigruppe). Der Meister Frauen I wird

durch Streckenwerfen ermittelt. Es werden die drei erstplazierten Vereine der Landesligen je-

weils nominiert. Der Durchführungsmodus wird vorher festgelegt.

Entsprechend den weiteren Platzierungen wird bei Verhinderung nachgerückt. Die Ermittlung des

Meisters Männer II und Männer III erfolgt durch Streckenwerfen. Es können 2 Ersatzwerfer ein-

gewechselt werden.

c.) Männer IV, Männer V, Frauen II, Frauen III, Frauen IV, weibl. und männl. Jugend F bis A.

Eine Gruppe von 4 Werfern, wobei 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden können.

Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummiboßel und auf der Rücktour mit der Kunststoffbo-

ßel.

In der Jugend E und Jugend F wird ausschließlich mit der Kunststoffboßel geworfen. Diese Meis-

ter werden durch Streckenwerfen ermittelt. Der Durchführungsmodus wird vorher festgelegt.

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Entsprechend der weiteren Platzierung wird bei Verhinderung nachgerückt. Männliche / weibli-

che Mischgruppen sind für Mannschaftsmeisterschaften in allen Jugendklassen zugelassen.

Anders als im Punktspielbetrieb ist:

-

von beiden Mannschaften / Gruppen die Wende - und Zielmarke zu überwerfen. Die über-

worfenen Meter an der Zielmarke werden nicht in Schoet / Wurf umgerechnet.

25. FKV - Einzelmeisterschaften

Teilnehmer dieser als Streckenwerfen durchgeführten Meisterschaften sind die drei Erstplatzier-

ten (bei Jugend E und Jugend F die sechs Erstplatzierten) aus den Landesverbänden Oldenburg

und Ostfriesland. Entsprechend den weiteren Platzierungen wird bei Verhinderung nachgerückt.

Jeder Werfer hat 10 Würfe in eine Richtung auf einer vorgegebenen Strecke zu absolvieren. Es

werden die drei Besten ermittelt und ausgezeichnet.

Die Meisterschaften finden in allen vom FKV zugelassenen Altersklassen statt; in den Klassen

Männer I, Frauen I und männliche / weibliche Jugend A zusätzlich Wettbewerbe mit der Eisen-

kugel.

Für die Eisenkugel - Wettbewerbe ist neben dem Boßelwurf auch der Flüchterschlag zugelassen.

26.

Ranglistenwerfen

1.) Die Ranglistenwerfen werden vom FKV an die Kreisverbände / Vereine zur Austragung ü-

bergeben. Termine, Wettkampfstrecken und Disziplinen (Holz/Gummi/Eisen) legt der FKV -

Vorstand (Fachwarte) gemeinsam mit dem Arbeitsausschuß Boßeln" und Frauen" in einem

Jahresplan fest.

2.) Der durchführende Kreis / Verein übernimmt die Markierung der Wurfstrecke, regelt die

Straßenfreigabe, Parkgelände und die Räumlichkeiten /Lokalität usw.

3.) Die Leitung der Veranstaltung ist dem Boßelobmann und der Frauenwartin übertragen.

4.) Den Anweisungen der Wettkampfleitung ist Folge zu leisten.

5.) Vorgesehen sind 6-10 Termine in einer Saison (Juli bis Juni), möglichst außerhalb der Som-

merferien ggf. in der Sommerzeit auch am Freitagabend. Die Planung wird weitgehend nach

der aktuell erforderlichen Notwendigkeit ausgerichtet, d.h. alle Kreise / Vereine können sich

bewerben.

6.) Zugelassen für die Rangliste sind jeweils 30 Werfer in der Frauen- und in der Männerklasse.

Startberechtigt sind die Plätze 1 - 9, die sich jeweils von der letzten Rangliste automatisch für

die neue Saison qualifizieren. Bei Verzicht wird der jeweils nächstplatzierte Werfer der letz-

ten Rangliste nominiert.

7.) Die Plätze 10 - 30 werden durch die Goldmedaillen - Gewinner der weiblichen und männli-

chen Jugend A der Disziplinen Holz-, Gummi- und Eisenkugel der FKV - Einzelmeister-

schaften, sowie der Gold-, Silber- und Bronzemedaillengewinner der Klassen Frauen I und

Männer I von den Einzelmeisterschaften der Landesverbände Oldenburg und

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Ostfriesland besetzt. Für Europameisterschaften werden weitere Startplätze durch gesonderte

Qualifikationen mit der Eisenkugel vergeben.

8.) Verzichtet einer der Medaillengewinner auf einen Start oder ist bereits in der Rangliste vertre-

ten, meldet der entsprechende Landesboßelobmann für die betreffende Disziplin den jeweils

nächstplatzierten Werfer an den FKV - Boßelobmann.

Ein Nachrücken erfolgt allerdings nur bis maximal 2 Plätze nach dem eigentlich qualifizierten

Werfer. Die weitere Auffüllung der Startplätze erfolgt durch Platzierte des jeweiligen Landes-

verbandes bei der FKV Einzelmeisterschaft in den Klassen der weiblichen und männlichen

Jugend in der jeweiligen Disziplin. Mit Beginn der ersten Runde sind keine Änderungen mehr

möglich.

9.) Pro Start sind 10 Wurf auf Strecke gemäß den Wettkampfbestimmungen und der FKV

Einzelmeisterschaft zu absolvieren. Beim Eisenkugelwerfen ist zusätzlich der Flüchterschlag

erlaubt, ansonsten zählt nur die Boßelausführung.

10.) Der Start erfolgt möglichst in Dreiergruppen. Die Startreihenfolge ergibt sich aus den jeweils

erzielten Ergebnissen des vorherigen Werfens. Die erste Runde wird gelost. Die folgenden

Runden werden in umgekehrter Reihenfolge (z.B. 30-20-10, 29-19-9 oder 30-29-28, 27-26-25

usw.) geworfen. Fallen Teilnehmer aufgrund von Verletzungen, Krankheit, arbeitsbedingter

Abwesenheit oder Urlaub aus, entscheidet die Wettkampfleitung über die Reihenfolge vor

Ort.

11.) Der Boßelobmann/die Frauenwartin sind über Rücktritt / Nichtantritt unverzüglich zu

informieren. Sollte ein Werfer zwei Mal unentschuldigt beim Ranglistenwerfen fehlen wird

er für die laufende Ranglistensaison disqualifiziert!

12.) Jeder Teilnehmer hat sich am Start zu seiner Meldezeit anzumelden und einen sachkundigen

Schiedsrichter (nicht unter 16 Jahren) und einen Betreuer zu benennen. Ohne einen

Schiedsrichter und einen Betreuer erfolgt keine Starterlaubnis! Der Schiedsrichter überwacht

den Abwurf und trägt die geworfenen Meterzahlen in die Werferkarte ein. Nach Beendigung

des Wettkampfes haben die Schiedsrichter und die Werfer das Endresultat per Unterschrift zu

bestätigen.

13.) Überschreitet ein Teilnehmer seine Abwurfmarkierung, ist dieser Wurf ungültig!

14.) Als Wurfgeräte sind die Kunststoffkugel (12,0 cm für Männer, 11,0 cm für Frauen und

Jugendliche), die Vierpunkt - Gummikugel (10,5 cm) und die original irische Eisenkugel

(28") zugelassen. Die Wurfgeräte einschließlich der Ersatzkugeln werden vor dem Start

kontrolliert. Die Initialen (FKV 1, 2 oder 3) der Gummikugel müssen gut lesbar sein.

Während des Wettkampfes ausgewechselte Wurfgeräte sind dem gegnerischen Schiedsrichter

oder der Wettkampfleitung zu übergeben und dürfen nicht wieder eingesetzt werden. Für die

Bereitstellung der Wurfgeräte, Boßelsucher und roten Fahnen ist jeder Teilnehmer selbst

verantwortlich.

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Wertung:

1.) Die Wertung erfolgt nach Punktzahlen.

2.) Die Punktverteilung erfolgt nach den erzielten Tagesergebnissen:

1. Platz /15 Punkte

2. Platz /12 Punkte

3. Platz /10 Punkte

4. Platz / 9 Punkte

5. Platz / 8 Punkte

6. Platz / 7 Punkte

7. Platz / 6 Punkte

8. Platz / 5 Punkte

9. Platz / 4 Punkte

10. Platz / 3 Punkte

11. Platz / 2 Punkte

12. Platz / 1 Punkt

13. bis 39. Platz - 0 Punkte

3.) Die Meterzahlen werden für die Punktverteilung benötigt und für statistische Zwecke

verwendet.

4.) Als Boßeler des Jahres" wird am Ende einer Saison in den Klassen Frauen und Männer der

Werfer mit der höchsten Punktzahl geehrt. Bei Gleichstand entscheidet die höhere Gesamtme-

terzahl. Bei dortigem Gleichstand werden die Platzierungen herangezogen.

5.) Der Boßelobmann führt parallel drei separate Wertungslisten für die Holz-, Gummi- und Ei-

senkugel, woraus die Werfer für die jeweils anstehenden Wettbewerbe nominiert werden.

6.) Für Europameisterschaften und andere nationale Treffen mit der Eisenkugel (Ausnahme: per-

sönliche Einladungen) sind die Platzierungen der Eisenkugel - Wertung maßgebend.

Für Deutsche Meisterschaften und sonstige nationale Veranstaltungen sind die Holz- und Gum-

miwertungen ausschlaggebend .

27. Unstimmigkeiten / Schiedsgericht

Bei Unstimmigkeiten soll versucht werden, zwischen den Mannschaftsführern eine gütliche Eini-

gung an Ort und Stelle zu erreichen. Ist dieses nicht möglich, ist der Wettkampf nach Protesteinle-

gung auf jeden Fall weiterzuführen.

28. Siegerehrung

Die Siegerehrung ist Bestandteil des Wettkampfes.

Für die Durchführung ist der FKV verantwortlich. Ort und Ablauf werden zusammen mit dem

durchführenden Kreisverband festgelegt. Jede Siegerehrung soll einen dem Charakter der jeweili-

gen Veranstaltung angepassten Rahmen erfahren. Dazu zählen die technische und örtliche

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Ausstattung (Beschallungsanlage, Siegerpodest etc.). Die Siegerehrung soll möglichst zeitnah

nach Abschluss eines Wettkampfabschnittes stattfinden.

Wanderpreise bleiben Eigentum des FKV und sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der Folgever-

anstaltung beim FKV abzugeben.

29. Siegerauszeichnung

Plaketten, Medaillen, Urkunden, Pokale usw. stellt der FKV zur Verfügung.

Die durchführenden Kreisverbände oder sonstige Dritte können weitere Siegerauszeichnungen /

Preise in Abstimmung mit dem FKV ausloben / ausgeben.

III

Inkrafttreten / Geltung

Diese Neufassung der Wettkampfbestimmungen tritt auf Beschluss der Jahreshauptversammlung

des FKV vom 08.04.2005 mit Beginn der Saison 2005/2006 in Kraft, die Änderungen in §§ 15,

19, 20, 21 und 27 am 02.03.2007, die Änderungen in §§ 10, 13, 18, 24 und 25 am 25.05.2007, die

Änderungen in §§ 10 und 13 am 07.03.2008, die Änderung §§ 2, 24 und III Inkrafttreten / Gel-

tung am 06.03.2009, die Änderungen in § 26 auf Beschluss der erweiterten Vorstandsversamm-

lung am 17.11.2009, die Änderung in § 24 und III Inkrafttreten / Geltung am 04.03.2011, die

Änderungen in den §§ 2b, 2e, 11c 24a,b,c auf Beschluss der erweiterten Vorstandsversammlung

am 16.06.2011 und die Änderung in §§ 2e auf Beschluss der erweiterten Vorstandsversammlung

am 22.09.2011.

Diese Wettkampfbestimmungen gelten auch für den gesamten Punktspielbetrieb und alle Meis-

terschaften des FKV, seiner beiden Landesverbände und den 1. Kreisligen der Kreisverbände. Als

1. Kreisliga gelten diejenigen Altersklassen, in denen es einen Ligenspielbetrieb auf Landesver-

bandsebene gibt. Die Kreisverbände können für ihre Kreisklassen und den Jugendlichen eigene

Bestimmungen, ausgenommen dem Streckenwerfen, erlassen.

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