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b.) Reihenfolge / Auswechslung von Spielern

Während des gesamten Wettkampfes muss die festgelegte Reihenfolge der eingesetz-

ten Werfer eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Reihenfolge wird jeder ausge-

lassene Wurf als geworfen gewertet. Der ausgeführte Wurf behält seine Gültigkeit.

Die Mannschaft kann jederzeit Ersatzwerfer einwechseln. Wie die Mannschaft wech-

selt, bleibt ihr überlassen - z. B. alle Werfer in eine Gruppe oder 1 Werfer in jeder

Gruppe (Anzahl siehe 2a).

Ein Ersatzwerfer kann nur den Platz eines ausgeschiedenen Werfers einnehmen. Eine

zeitliche Verzögerung darf durch das Auswechseln nicht erfolgen.

Ist das Auswechselkontingent erschöpft und weitere Werfer fallen aus (z.B. wegen

Verletzung), muss die betreffende Mannschaft / Gruppe reduziert (z.B. 3 Werfer gegen

4 Werfer) weiter werfen. Ein verletzter Werfer darf nach einer "Behandlungsphase"

wieder eingesetzt werden.

Die nicht absolvierten Würfe werden der "reduziert" werfenden Gruppe mit jeweils ei-

nem Wurf (gilt als geworfen) belastet.

Ein ausgewechselter Werfer darf im laufenden Wettkampf nicht wieder eingesetzt

werden.

c.) Wettkampfabbruch

Wird ein Wettkampf abgebrochen (Witterungsbedingungen, Unfall u.a.), erfolgt eine

Neuansetzung des Wettkampfes. Das Ergebnis des abgebrochenen Wettkampfes zum

Zeitpunkt des Abbruchs wird nicht gewertet, unabhängig davon, wie weit der Wett-

kampf "fortgeschritten" ist.

d.) Spielgemeinschaften / gemischte Gruppen

Spielgemeinschaften oberhalb der Kreisebene sind nicht zugelassen. Männliche /

weibliche Mischgruppen sind ebenfalls nicht erlaubt, ausgenommen alle Jugendklas-

sen bei Mannschaftsmeisterschaften.

Eine gemischte Gruppe wird unabhängig von der Verhältniszahl "weiblich" / "männ-

lich" den männlichen Klassen zugeordnet.

e.) Doppelstarts

Werfer - Doppelstarts an einem Spieltag sind generell nicht erlaubt. Auch Werfer aller

Altersklassen des Kreisspielbetriebes unterhalb der 1. Kreisliga dürfen an einem Spiel-

tag nicht auf Kreisebene und Landesebene eingesetzt werden.

Ein Spieltag ist der Kalendertag, an dem er laut Spielplan angesetzt ist. Vorgeholte

oder nachgeholte Wettkämpfe zählen zu dem Spieltag des ursprünglichen Spieltages

laut Spielplan.

Ein Jugendwerfer kann außerhalb seiner Mannschaft, auch innerhalb einer Woche, in

einer Erwachsenenmannschaft der Frauen I und Männer I ohne Nachteil eingesetzt

werden.

3. Allgemeingültiges zu den Wettkämpfen

Wettkampfjahr: Das Wettkampfjahr beginnt mit dem 01.07. eines jeden Jahres und endet mit dem

30.06. des darauf folgenden Jahres. In diesem Zeitraum sind die jährlichen Meisterschaften ab-

zuwickeln.

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Ausstattung (Beschallungsanlage, Siegerpodest etc.). Die Siegerehrung soll möglichst zeitnah

nach Abschluss eines Wettkampfabschnittes stattfinden.

Wanderpreise bleiben Eigentum des FKV und sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der Folgever-

anstaltung beim FKV abzugeben.

29. Siegerauszeichnung

Plaketten, Medaillen, Urkunden, Pokale usw. stellt der FKV zur Verfügung.

Die durchführenden Kreisverbände oder sonstige Dritte können weitere Siegerauszeichnungen /

Preise in Abstimmung mit dem FKV ausloben / ausgeben.

III

Inkrafttreten / Geltung

Diese Neufassung der Wettkampfbestimmungen tritt auf Beschluss der Jahreshauptversammlung

des FKV vom 08.04.2005 mit Beginn der Saison 2005/2006 in Kraft, die Änderungen in §§ 15,

19, 20, 21 und 27 am 02.03.2007, die Änderungen in §§ 10, 13, 18, 24 und 25 am 25.05.2007, die

Änderungen in §§ 10 und 13 am 07.03.2008, die Änderung §§ 2, 24 und III Inkrafttreten / Gel-

tung am 06.03.2009, die Änderungen in § 26 auf Beschluss der erweiterten Vorstandsversamm-

lung am 17.11.2009, die Änderung in § 24 und III Inkrafttreten / Geltung am 04.03.2011, die

Änderungen in den §§ 2b, 2e, 11c 24a,b,c auf Beschluss der erweiterten Vorstandsversammlung

am 16.06.2011 und die Änderung in §§ 2e auf Beschluss der erweiterten Vorstandsversammlung

am 22.09.2011.

Diese Wettkampfbestimmungen gelten auch für den gesamten Punktspielbetrieb und alle Meis-

terschaften des FKV, seiner beiden Landesverbände und den 1. Kreisligen der Kreisverbände. Als

1. Kreisliga gelten diejenigen Altersklassen, in denen es einen Ligenspielbetrieb auf Landesver-

bandsebene gibt. Die Kreisverbände können für ihre Kreisklassen und den Jugendlichen eigene

Bestimmungen, ausgenommen dem Streckenwerfen, erlassen.

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