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Friesischer
Klootschießer Verband e.V. |
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Fach
6a |
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b.)
Reihenfolge / Auswechslung von Spielern |
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Während
des gesamten Wettkampfes muss die festgelegte Reihenfolge der
eingesetz- |
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ten
Werfer eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Reihenfolge wird
jeder ausge- |
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lassene
Wurf als geworfen gewertet. Der ausgeführte Wurf behält seine Gültigkeit. |
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Die
Mannschaft kann jederzeit Ersatzwerfer einwechseln. Wie die Mannschaft
wech- |
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selt,
bleibt ihr überlassen - z. B. alle Werfer in eine Gruppe oder 1
Werfer in jeder |
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Gruppe
(Anzahl siehe 2a). |
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Ein
Ersatzwerfer kann nur den Platz eines ausgeschiedenen Werfers
einnehmen. Eine |
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zeitliche
Verzögerung darf durch das Auswechseln nicht erfolgen. |
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Ist
das Auswechselkontingent erschöpft und weitere Werfer fallen aus
(z.B. wegen |
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Verletzung),
muss die betreffende Mannschaft / Gruppe reduziert (z.B. 3 Werfer
gegen |
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4
Werfer) weiter werfen. Ein verletzter Werfer darf nach einer
"Behandlungsphase" |
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wieder
eingesetzt werden. |
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Die
nicht absolvierten Würfe werden der "reduziert" werfenden
Gruppe mit jeweils ei- |
|
nem
Wurf (gilt als geworfen) belastet. |
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Ein
ausgewechselter Werfer darf im laufenden Wettkampf nicht wieder
eingesetzt |
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werden. |
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c.)
Wettkampfabbruch |
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Wird
ein Wettkampf abgebrochen (Witterungsbedingungen, Unfall u.a.),
erfolgt eine |
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Neuansetzung
des Wettkampfes. Das Ergebnis des abgebrochenen Wettkampfes zum |
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Zeitpunkt
des Abbruchs wird nicht gewertet, unabhängig davon, wie weit der
Wett- |
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kampf
"fortgeschritten" ist. |
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d.)
Spielgemeinschaften / gemischte Gruppen |
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Spielgemeinschaften
oberhalb der Kreisebene sind nicht zugelassen. Männliche / |
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weibliche
Mischgruppen sind ebenfalls nicht erlaubt, ausgenommen alle
Jugendklas- |
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sen
bei Mannschaftsmeisterschaften. |
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Eine
gemischte Gruppe wird unabhängig von der Verhältniszahl
"weiblich" / "männ- |
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lich"
den männlichen Klassen zugeordnet. |
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e.)
Doppelstarts |
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Werfer
- Doppelstarts an einem Spieltag sind generell nicht erlaubt. Auch
Werfer aller |
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Altersklassen
des Kreisspielbetriebes unterhalb der 1. Kreisliga dürfen an einem
Spiel- |
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tag
nicht auf Kreisebene und Landesebene eingesetzt werden. |
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Ein
Spieltag ist der Kalendertag, an dem er laut Spielplan angesetzt ist.
Vorgeholte |
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oder
nachgeholte Wettkämpfe zählen zu dem Spieltag des ursprünglichen
Spieltages |
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laut
Spielplan. |
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Ein
Jugendwerfer kann außerhalb seiner Mannschaft, auch innerhalb einer
Woche, in |
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einer
Erwachsenenmannschaft der Frauen I und Männer I ohne Nachteil
eingesetzt |
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werden. |
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3.
Allgemeingültiges zu den Wettkämpfen |
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Wettkampfjahr:
Das Wettkampfjahr beginnt mit dem 01.07. eines jeden Jahres und endet
mit dem |
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30.06. des
darauf folgenden Jahres. In diesem Zeitraum sind die jährlichen
Meisterschaften ab- |
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zuwickeln. |
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Wettkampfbestimmungen
Straßenboßeln |
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5 |
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22.09.2011 |
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Friesischer
Klootschießer Verband e.V. |
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Fach
6a |
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Ausstattung
(Beschallungsanlage, Siegerpodest etc.). Die Siegerehrung soll möglichst
zeitnah |
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nach
Abschluss eines Wettkampfabschnittes stattfinden. |
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Wanderpreise
bleiben Eigentum des FKV und sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der
Folgever- |
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anstaltung
beim FKV abzugeben. |
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29.
Siegerauszeichnung |
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Plaketten,
Medaillen, Urkunden, Pokale usw. stellt der FKV zur Verfügung. |
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Die
durchführenden Kreisverbände oder sonstige Dritte können weitere
Siegerauszeichnungen / |
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Preise in
Abstimmung mit dem FKV ausloben / ausgeben. |
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III |
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Inkrafttreten
/ Geltung |
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Diese
Neufassung der Wettkampfbestimmungen tritt auf Beschluss der
Jahreshauptversammlung |
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des FKV vom
08.04.2005 mit Beginn der Saison 2005/2006 in Kraft, die Änderungen in
§§ 15, |
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19,
20, 21 und 27 am 02.03.2007, die Änderungen in §§ 10, 13, 18, 24 und
25 am 25.05.2007, die |
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Änderungen
in §§ 10 und 13 am 07.03.2008, die Änderung §§ 2, 24 und III
Inkrafttreten / Gel- |
|
tung
am 06.03.2009, die Änderungen in § 26 auf Beschluss der erweiterten
Vorstandsversamm- |
|
lung am
17.11.2009, die Änderung in § 24 und III Inkrafttreten / Geltung am
04.03.2011, die |
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Änderungen
in den §§ 2b, 2e, 11c 24a,b,c auf Beschluss der erweiterten
Vorstandsversammlung |
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am
16.06.2011 und die Änderung in §§ 2e auf Beschluss der erweiterten
Vorstandsversammlung |
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am
22.09.2011. |
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Diese
Wettkampfbestimmungen gelten auch für den gesamten Punktspielbetrieb
und alle Meis- |
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terschaften
des FKV, seiner beiden Landesverbände und den 1. Kreisligen der
Kreisverbände. Als |
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1.
Kreisliga gelten diejenigen Altersklassen, in denen es einen
Ligenspielbetrieb auf Landesver- |
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bandsebene
gibt. Die Kreisverbände können für ihre Kreisklassen und den
Jugendlichen eigene |
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Bestimmungen,
ausgenommen dem Streckenwerfen, erlassen. |
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Wettkampfbestimmungen
Straßenboßeln |
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22.09.2011 |